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Guten Tag, die Bundesregierung hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert (Corona-ArbSchV). Sie ist zunächst bis zum 24. November 2021 gültig und sieht unter anderem vor, dass Unternehmen ihren Beschäftigten weiterhin zwei kostenlose Corona-Tests je Woche ermöglichen müssen. Mehr Informationen zu der Verordnung finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums. Die Verordnung soll am 10. September in Kraft treten und muss noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Darüber hinaus planen die Regierungsfraktionen, bestimmten Arbeitgebern im Infektionsschutzgesetz ein Auskunftsrecht zum Impfstatus ihrer Beschäftigten einzuräumen. Das berichtet das Handelsblatt auf Basis einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur. Laut dem Handelsblatt ist dieses Recht aber nur für bestimmte Arbeitgeber, etwa den Betreibern von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Heimen oder Kindergärten vorgesehen. Ihre IHK Köln |
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