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Guten Tag, heute haben wir mal wieder eine ganze Reihe von Nachrichten mit Corona-Bezug für Sie. Zunächst das große Ganze: Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute eine neue Corona-Schutzverordnung vorgestellt. Die wichtigsten Punkte: Zugangskontrollen zur Einhaltung der 2G-Regel im Einzelhandel sind fortan nicht mehr erforderlich, Stichproben reichen aus. Die 2G-Regel gilt aber weiterhin. Die Neuregelung gilt auch für den Zugang zu Dienstleistern. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre werden Immunisierten gleichgestellt. Außerdem hat das Land im Detail festgeschrieben, was für Karneval in den sogenannten Brauchtumszonen gelten soll. Mit einem Erlass will das Bundesfinanzministerium verhindern, dass coronageschädigte Unternehmen zusätzlich durch eine Nacherhebung der Erbschaftssteuer belastet werden. Außerdem werden die Sonderregelungen zur steuerlichen Entlastung verlängert. Heute hat außerdem das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung zu Fitnessstudios bekannt gemacht: Die 2G-plus-Regelung wird vorläufig außer Vollzug gesetzt, für Fitnessstudios gilt damit 2G. Auf unserer Seite finden Sie übrigens Vorlagen für entsprechende Aushänge. Abschließend müssen wir leider noch vermelden, dass die Stadt Köln entgegen unserer Forderung, sie weiterhin auszusetzen, wieder Gebühren für die Außengastronomie erheben will (KSTAplus). Ihre IHK Köln |
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