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Guten Tag, zunächst schauen wir nach Berlin: Der Bundestag hat Anfang dieser Woche über einen Gesetzentwurf der Ampel-Koalition debattiert. Dieser sieht unter anderem eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen vor und räumt den Ländern noch einmal ausdrücklich die rechtliche Möglichkeit ein, zur Coronaprävention auch Gastronomiebetriebe oder Freizeit- und Kultureinrichtungen zu schließen. Außerdem sollen wie schon angekündigt weitere Berufstände Coronaimpfungen verabreichen dürfen, so etwa Apothekerinnen und Apotheker. Am Freitag soll der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden. Das Hilfsprogramm des Bundes heißt jetzt Überbrückungshilfe IV und wird - mit kleineren Änderungen und wie schon angekündigt - bis Ende März 2021 verlängert. Auch die KfW setzt ihr Kreditprogramm fort. Ebenfalls verlängert werden die Erleichterungen für coronageschädigte Unternehmen bei der Steuer. Nun zur Region: Da die Inzidenzwerte in Köln und im Oberbergischen Kreis nachhaltig über 350 liegen, hat das Land gestern, Dienstag mit einer Allgemeinverfügung neue Einschränkungen für private Zusammenkünfte angeordnet. Im öffentlichen und privaten Raum dürften sich nun maximal 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien treffen - auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Liegt die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage hintereinander in der Stadt bzw. im Kreis unter 350, entfällt die Regelung wieder. Maßgeblich dafür sind die Daten des RKI. Welche Fallstricke bei der Kontrolle der Corona-Nachweise drohen, hat indes ein Kölner Gastronom dem Kölner Stadt-Anzeiger erzählt. Das Beispiel zeigt, wie wichtig es für Unternehmen ist, die extra für die Kontrollen konzipierte CovPassCheck-App zu nutzen und gleichzeitig wie in der Corona-Verordnung vorgeschrieben den Personalausweis zu kontrollieren. Schließlich hängt von den Kontrollen auch das Vertrauen in die Hygienekonzepte der Wirtschaft ab. Ihre IHK Köln |
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