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Guten Tag, der rechtliche Rahmen für Corona-Maßnahmen im Herbst und Winter hat sich weiter konkretisiert. Am Donnerstag hat der Bundestag die entsprechenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt in einer Woche dem Gesetz zu, gilt ab 1. Oktober in ganz Deutschland folgendes: • in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besteht eine FFP2-Maskenpflicht, dort ist außerdem ein Corona-Testnachweis verpflichtend • FFP2-Masken sind auch in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen Pflicht • im Fernverkehr (Bahn/Bus) muss eine FFP2-Maske getragen werden (die Maskenpflicht im Flugverkehr fällt dagegen weg). Zusätzlich können die Länder weitere Maßnahmen eigenständig anordnen, darunter eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen, mit Ausnahmen für vor Kurzem Geimpfte oder Genesene. Für den Fall, dass dem Gesundheitssystem die Überlastung droht, kann der jeweilige Landtag noch stärkere Einschränkungen beschließen, etwa Teilnehmerobergrenzen. Ob die Länder solche Maßnahmen ergreifen, ist also ihnen überlassen. Als IHK Köln haben wir uns in die Debatte darüber eingebracht und fordern, neue Einschränkungen für die Unternehmen zu vermeiden. Neu im Infektionsschutzgesetz ist übrigens auch die Urlaubsregelung für den Fall, dass Beschäftigte während ihres Urlaubs in Quarantäne müssen. Die entsprechenden Tage dürfen nicht mehr auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Ihre IHK Köln |
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