Freiberufler oder Gewerbetreibende, die ihren Betrieb aufbauen (unabhängig davon, ob haupt- oder nebenberuflich), schreiben in den ersten Jahren ihrer unternehmerischen Tätigkeit häufig rote Zahlen. Das ist auch normal und stört das Finanzamt nicht weiter.
Schwierig wird es, wenn die Gewinne mehrere Jahre auf sich warten lassen... Dann nimmt das Finanzamt "Liebhaberei" an, also dass Sie Ihre Tätigkeit eigentlich nur aus Spaß bzw. als Hobby ausüben.
Jetzt gilt es, klug zu argumentieren und zu handeln - dabei möchten wir Ihnen heute helfen.
Übrigens: Im Einkommensteuergesetz werden Sie den Begriff der Liebhaberei vergeblich suchen. Er ist im Laufe vieler Jahre durch die Rechtsprechung entwickelt und in einer Fülle von Urteilen immer näher definiert und präzisiert worden.