Dauernde Verluste: So gehen Sie jetzt mit dem Finanzamt um

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Freiberufler oder Gewerbetreibende, die ihren Betrieb aufbauen (unabhängig davon, ob haupt- oder nebenberuflich), schreiben in den ersten Jahren ihrer unternehmerischen Tätigkeit häufig rote Zahlen. Das ist auch normal und stört das Finanzamt nicht weiter.

Schwierig wird es, wenn die Gewinne mehrere Jahre auf sich warten lassen... Dann nimmt das Finanzamt "Liebhaberei" an, also dass Sie Ihre Tätigkeit eigentlich nur aus Spaß bzw. als Hobby ausüben.

Jetzt gilt es, klug zu argumentieren und zu handeln - dabei möchten wir Ihnen heute helfen.

Übrigens: Im Einkommensteuergesetz werden Sie den Begriff der Liebhaberei vergeblich suchen. Er ist im Laufe vieler Jahre durch die Rechtsprechung entwickelt und in einer Fülle von Urteilen immer näher definiert und präzisiert worden.


Maike Backhaus
Bis zum nächsten Mal
Ihre
Maike Backhaus
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
 
   
 

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Steuerliche Verluste: Anerkennung oder Liebhaberei?
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Liebhaberei: So gehen Sie jetzt mit dem Finanzamt um
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Bayern: Gutachter stellen Künstlereigenschaft fest
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Ausbildungskosten der Kinder: keine Betriebsausgaben
 
   
 
   
 

Steuerliche Verluste: Anerkennung oder Liebhaberei?

Wenn Sie als Selbstständiger oder Vermieter Verluste erzielen, ist das aus steuerlicher Sicht erst einmal kein Problem. Wenn Sie aber über Jahre hinweg nicht aus der Verlustzone herauskommen, wird das Finanzamt Ihre Gewinnerzielungsabsicht irgendwann bestreiten und Ihre Tätigkeit als Liebhaberei einstufen.


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Liebhaberei: So gehen Sie jetzt mit dem Finanzamt um

 
Liebhaberei: So gehen Sie jetzt mit dem Finanzamt um

In diesem Beitrag erfahren Sie:

 wie lange üblicherweise Verluste akzeptiert werden;
 was man unter dem "Totalgewinn" versteht und wie Sie damit Ihre Gewinnerzielungsabsicht beweisen;
 mit welchen weiteren Argumenten Sie den Verdacht der Liebhaberei entkräften können;
 warum Sie bei einer gemischten Tätigkeit besonders aufmerksam sein sollten;
 was die "Vorläufigkeit" im Steuerbescheid für Sie bedeutet;
 dass trotz steuerlicher Liebhaberei der Vorsteuerabzug möglich ist.
Jetzt Informieren
 
   
   
 

Bayern: Gutachter stellen Künstlereigenschaft fest

Sind Sie Künstler und damit einkommensteuerlich ein Freiberufler? Oder vielleicht doch Gewerbetreibender? Die Einstufung ist nicht immer leicht. In Bayern helfen jetzt Gutachterkommissionen. Hier sind die Adressen.


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Ausbildungskosten der Kinder: keine Betriebsausgaben

Ein Selbstständiger kann die Kosten für die Ausbildung seiner Kinder nicht als Betriebsausgaben abziehen – auch dann nicht, wenn sich die Kinder verpflichten, nach Abschluss des Studiums für eine gewisse Zeit im elterlichen Unternehmen zu arbeiten.


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Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß.
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