Wenn dieser Newsletter nicht richtig angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.
Guten Tag, der Bundesrat hat nach dem Beschluss des Bundestags den neuen Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Nach einer Übergangsfrist, die noch bis zum 2. April gilt, können die Länder grundsätzlich nur noch "ausgewählte niedrigschwellige Maßnahmen” anordnen, “wie etwa Maskenpflicht in medizinischen und Pflegeeinrichtungen und im öffentlichen Personennahverkehr sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen in bestimmten Einrichtungen”. Stärkere Einschränkungen können die Länder nur nach einer entsprechenden Feststellung der Länderparlamente für "Hotspots” beschließen. Wichtig: Die aktuell gültig Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen läuft zum morgigen Samstag, den 19. März aus. Inwieweit Nordrhein-Westfalen in der Übergangsfrist bis zum 2. April aktuell noch gültige Einschränkungen wie die Maskenpflicht in Innenräumen beibehält, war Freitagnachmittag leider noch nicht offiziell klar. Über entsprechende Pläne berichtet aber der WDR. Eine neue Corona-Verordnung hat das Land auf seiner Internetseite bislang nicht veröffentlicht. Außerdem haben Bundestag und Bundesrat eine Verlängerung der Sonderregelungen zur Entschädigung für Selbstständige und Angestellte bei der Kinderbetreuung bis zum 23. September beschlossen. Ihre IHK Köln |
|