Spezial-Newsletter «Corona» vom 20. März Geschätzte Mitglieder, Der Bundesrat hat heute die Massnahmen erneut verschärft, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Es ist eine absolute Ausnahmesituation für die Bevölkerung und inbesondere für die Wirtschaft. Wir sind im Dauereinsatz, um Mitgliederfragen zu beantworten sowie Unterstützung zu bieten und platzieren dringende politische Forderungen bei den richtigen Stellen. Wir informieren laufend via Website und Facebook. Die wichtigsten Aktualitäten und neuen Unterstützungsprogramme finden Sie zudem in unserem zweiten Spezial-Newsletter. Halten Sie durch! Wir sind für Sie da! Ihr Gewerbeverband Basel-Stadt |
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| Neue Massnahmen des Bundesrats vom 20.3. |
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Ausweitung der Kurzarbeit Neu haben auch befristet Angestellte und Temporärarbeitende Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Zudem will der Bundesrat auch Firmeninhaber, Selbstständig-erwerbende über die Erwerbsersatzordnung sowie Kulturschaffende etc. unterstützen. Bei der Abwicklung der Gesuche sowie der Zahlungen von Kurzarbeit wurden Vereinfachungen vorgenommen. Damit wird bspw. eine Bevorschussung von fälligen Lohnzahlungen via Kurzarbeit-Entschädigung möglich. |
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Über 40 Milliarden Franken Der Bundesrat unterstützt die Wirtschaft in der Coronakrise zusätzlich mit 32 Milliarden Franken. Insgesamt stehen damit insgesamt über 40 Milliarden Franken zur Verfügung. Davon werden 20 Milliarden als Bürgschaften für Überbrückungskredite bereitgestellt. Medienmitteilung Bundesrat |
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Unterstützung Kanton BL Nach Basel-Stadt hat auch der Kanton Baselland ein Massnahmenpaket zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen. Mehr Informationen. |
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Liquidität mit Bürgschaft Der Bundesrat will, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen in coronavirus-bedingten Liquiditätsengpässen eine Bürgschaft für einen Kredit erhalten. Der Bund übernimmt die Antragsgebühren und die Risikoprämien für 2020. Merkblatt Spezialregime Bürgschaftswesen (PDF) |
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Info Grenzkontrollen Grenzgänger aus dem Elsass müssen folgende Dokumente mitführen, wenn sie über die Grenzen gehen möchten: Attestation de déplacement dérogatoire, Justificatif de déplacement professionnel (Bestätigung Arbeitgeber, dass Arbeit nicht per Homeoffice erledigen kann), G-Bewilligung oder eine Kopie des Arbeitsvertrages. |
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Solidaritätsappell an Wirtschaft und Bevölkerung Helfen Sie mit, dass möglichst viele Unternehmen diese Krise überstehen und dass möglichst viele Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bleiben. Zahlen Sie offene Rechnungen von KMU umgehend Kaufen Sie weiter ein bei regionalen KMU (Online, Take-Away, Heimlieferung, etc.) |
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Arbeitsrechtliche Informationen Wie ist die Lohnfortzahlungspflicht geregelt? Diese und weitere arbeitsrechtliche Fragen werden im Merkblatt des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv beantwortet. |
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Apotheken Apotheken dürfen nur noch eine Packung pro Person von Fiebermitteln wie Ibuprofen und Paracetamol verkaufen. Ausgenommen davon sind chronisch kranke Personen. |
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Kommentar von Gewerbedirektor Gabriel Barell «Die Erhöhung der Direkthilfe für die Wirtschaft ist dringend nötig und richtig. Der Betrag dürfte allerdings nicht ausreichen und wird später wohl aufgestockt werden müssen. Mit der Ausweitung der Kurzarbeit auf Inhaber, Selbständige, Lernende, Temporärstellen etc. wird eine wichtige Forderung von uns und der Wirtschaft aufgenommen. Wie die Vereinfachungen im Verfahren konkret aussehen, ist noch unklar. Bis zum Beschluss der Verordnung durch den Bundesrat am Mittwoch müssen alle Fragen geklärt sein und die Unternehmen ganz genau wissen, was sie wo und wie beantragen müssen und wann das Geld auf dem Konto ist. Die Situation ist für viele Unternehmen prekär. Sie brauchen jetzt Unterstützung. Die angekündigten Massnahmen sind sinnvoll, jetzt muss so rasch als möglich die Umsetzung folgen.». |
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Website gewerbe-basel.ch Auf unserer Website finden Sie laufend aktualisierte Informationen zur aktuellen Lage, zu den behördlichen Massnahmen, zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu den Unterstützungsmassnahmen für KMU in Not. www.gewerbe-basel.ch |
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Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz In vielen Unternehmen wird die Arbeit fortgesetzt. Im Zusammen-hang mit COVID-19 hat der Arbeitgeber besondere Verpflichtungen. Merkblatt des SECO. Um sich auf Baustellen zu schützen, müssen folgende Punkte unten erfüllt sein (Checkliste Baustellen) |
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Kurzarbeits-Entschädigung: Melden Sie jetzt Kurzarbeit für Mitarbeitende an, wenn die Einnahmen wegbrechen. Das entlastet die Kostenseite rasch und substanziell. Eine Anleitung in 5 Schritten (am Beispiel der Gastro-Branche) Kurzarbeit AWA Basel-Stadt Kurzarbeit KIGA Basel-Landschaft |
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Rechtsstillstand bis 4. April Betreibungen sind ab sofort bis zum 4. April 2020 ausgesetzt. Der Bundesrat hat einen Rechtsstillstand angeordnet. |
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Telefonische Auskünfte Die Infoline für Unternehmen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Mo bis Fr, 07 Uhr bis 20 Uhr): +41 58 462 00 66. Die Infoline Coronavirus des Bundesamtes für Gesundheit (24 Stunden täglich): +41 58 463 00 00 |
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Ausbildungsbetriebe Wenn in Ihrem Betrieb aufgrund der finanziellen Auswirkungen des Coronavirus Lehrverhältnisse bedroht sind, dann können Unternehmen Unterstützung beantragen. Die Basler Regierung stellt Mittel des Krisenfonds zur Verfügung. Direktlink zur AWA-Website Antragsformular (PDF) |
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Zahlungsfristen Suva Die SUVA verlängert die Zahlungsfristen für Unternehmen und verzichtet mit sofortiger Wirkung auf das Erheben von Verzugszinsen. Zudem werden keine Mahnungen verschickt oder Betreibungen eingeleitet. Diese Massnahmen sind vorerst bis am 30. Juni 2020 befristet. |
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