Spezial-Newsletter «Corona» vom 30. April

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Es geht wieder los! Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 11. Mai sämtliche Läden, Restaurants, Märkte und Museen wieder öffnen dürfen. Damit erfüllt der Bundesrat die Forderung der Wirtschaft nach einem flächendeckenden Ende des Lockdowns. Dann wird auch die von uns kritisierte Ungleichbehandlung der Branchen endlich ein Ende haben.

Normalität herrscht damit natürlich noch lange nicht. Die Öffnung geht mit Einschränkungen und Vorschriften einher. Schutzkonzepte, Kundendosierung, Hygienemassnahmen – das alles wird den Umsatz im Vergleich zu «normalen Zeiten» drücken. Aber immerhin: Die KMU-Wirtschaft kann wieder arbeiten – wenn auch reduziert. Die spezifischen Schutzkonzepte müssen nun von den Branchenorganisationen und vom Bundesrat unverzüglich vorgelegt werden.

Nehmen Sie diese Schutz- und Hygienevorschriften ernst. Wenn es keinen Rückschlag gibt, dann wird es am 8. Juni weitere Lockerungen geben. Wir wünschen Ihnen, Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitenden ein möglichst reibungsloses Hochfahren Ihres Betriebs. Und natürlich gute Gesundheit.

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen in diesem Newsletter und auf unserer Website zusammengefasst - diese wird laufend aktualisiert. Ebenso kommunizieren wir neue Entwicklungen und Informationen umgehend auf Facebook

Haben Sie Fragen? Können wir Sie unterstützen? Kontaktieren Sie uns unter Telefon 061 227 50 50 oder info@gewerbe-basel.ch. Wir sind für Sie da. Alles Gute und bleiben Sie gesund!
 
Ihr Gewerbeverband Basel-Stadt

Back to Work
Die Verbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz hat sich weiter verlangsamt. Deshalb hat der Bundesrat zusätzliche Lockerungen per 11. Mai beschlossen. Läden, Restaurants, Museen und Märkte dürfen mit Einschränkungen wieder öffnen. Grossveranstaltungen bleiben jedoch bis Ende August verboten. Wie es mit kleinen Veranstaltungen weitergeht, ist noch unklar. Wir haben hier die wichtigsten Informationsgrundlagen für Sie:
AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge
Zur Entlastung der Unternehmen verzichten AHV, IV, EO und ALV rückwirkend ab dem 21. März bis zum 30. Juni generell auf Verzugszinsen für verspätete Beitragszahlungen. Die Beiträge bleiben aber geschuldet und müssen vollständig bezahlt werden. Ab dem 1. Juli 2020 werden die Ausgleichskassen für bis dahin ausstehende Beitragszahlungen wieder Mahnungen ausstellen und bei Nichtbezahlung die Betreibung einleiten. Mehr.
Lehrabschlussfeiern BS abgesagt
Die geplanten Lehrabschlussfeiern vom 22. und 25. Juni 2020 finden nicht statt. Der Zeitplan betreffend Kommunikation der Prüfungsresultate ist nicht mehr gültig. Das heisst, das Aufschalten der Namen der erfolgreichen Lernenden auf der LAP-Website am 19. Juni entfällt. Ebenso die gleichzeitige Information aller Nicht-Bestandenen per Post am 18. Juni. Dieses Jahr werden alle Absolventinnen und Absolventen ab dem 15. Juni 2020 – sobald alle Noten aus ihrem Beruf vorliegen – per Post ihren eidgenössischen Ausweis erhalten oder über das Nicht-Bestehen informiert.
Unternehmensseite des Kantons Basel-Stadt
Unter www.coronavirus.bs.ch unterhält das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt eine Seite mit allen wichtigen Links und Informationen zur Corona-Krise für Unternehmen. Das Ziel ist es, die Anfragen an die richtigen Stellen zu kanalisieren.
Marktplatz
Auf unserem Marktplatz stellen wir Angebote und Plattformen für KMU während der Coronakrise vor. Neu finden Sie hier auch Anbieter von Schutzmaterial wie Hygiene- oder Atemschutzmasken. Eine Plattform vom Gewerbe, fürs Gewerbe. Mehr.
Website gewerbe-basel.ch
Auf unserer Website finden Sie laufend aktualisierte Informationen zur aktuellen Lage, zu den behördlichen Massnahmen, zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu den Unterstützungsmassnahmen für KMU in Not. www.gewerbe-basel.ch
Kommentar
Zum Lockerungsschritt vom 11. Mai. Lesen Sie hier den Kommentar von Gabriel Barell, Direktor des Gewerbeverbandes Basel-Stadt.
Schutzkonzepte
Einige Branchen dürfen bereits seit dem 27. April offen haben, die anderen kommen am 11. Mai dazu – mit entsprechenden branchenspezifischen Schutzkonzepten. Diese müssen von den Branchenorganisationen und dem Bundesrat unverzüglich vorgelegt werden. Allgemeine Informationen zu den Schutzkonzepten finden Sie auf der Seite easygov. Auch der Kanton Basel-Stadt hat eine Website eingerichtet mit Empfehlungen zum Erstellen eines Schutzkonzeptes sowie mit Merkblättern für Veranstaltungen, Dienstleistungen und Taxifahrer.
Erwerbsausfall für Selbständige
Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende ist auf den 16. Mai 2020 befristet. Diese Frist gilt auch für diejenigen, die ihre Geschäfte am 27. April oder am 11. Mai wieder öffnen dürfen. Für Selbständigerwerbende mit Geschäften, die voraussichtlich über den 16. Mai hinaus geschlossen bleiben müssen (z.B. Bars), bleibt der Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz bestehen. Medienmitteilung.
Gewerbeverband unterstützt 3/3-Modell bei Mietkosten
Die Mietzinsen sind ein grosser Kostenblock und bringen zahlreiche Unternehmen in eine finanzielle Notlage. Der Regierungsrat hat einem Dreidrittel-Modell zugestimmt, welches die Kosten gleichmässig auf Vermieter, Mieter und öffentliche Hand verteilt. Der Gewerbeverband Basel-Stadt steht hinter diesem Modell und hofft auf eine umfassende Teilnahme auf Seiten der Vermieterschaft. Mehr.
SwissSkills 2020 abgesagt
Die als Grossveranstaltung zwischen dem 9. und 13. September 2020 in Bern geplanten zentralen Schweizer Berufsmeisterschaften «SwissSkills 2020» werden bedingt durch die Corona-Pandemie in den Herbst 2022 verschoben. Durch ein Ersatzformat soll sichergestellt werden, dass Schweizer Berufsmeisterschaften auch im Jahr 2020 durchgeführt werden können. Medienmitteilung.
Solidaritätsfonds «Basel schafft(s) zämme»
Unzählige Anträge haben uns erreicht und zur Zeit ist das Spendenvolumen aufgebraucht. Wir sind daher dringend auf weitere Spenden angewiesen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mehr.
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