Liebe Mitglieder und Freunde des BTC von 1912,  wie wir alle wissen, ist die Pandemie leider noch nicht vorbei. Deshalb gilt in Bremen ab dem 25.11. auch für Sportstätten die 2G-Regel. Das bedeutet für unseren Verein, dass der Zutritt zu den Umkleidekabinen, Hallen sowie Gastronomieräumen nur noch mit entsprechendem Nachweis möglich ist: Geimpft: Die 2. Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück. Genesen: Eine nachweisliche Erkrankung mit COVID-19 liegt nicht länger als 6 Monate zurück. Ausgenommen sind Kinder bis zum 14. Lebensjahr, sowie Schülerinnen und Schüler aller allgemein- und berufsbildenden Schulen (auch über 14 Jahre), sofern sie der regelmäÃigen Testpflicht in der Schule nachkommen. Die Nachweise müssen immer mitgeführt werden, da jederzeit durch den Verein oder von dritter Seite (z. B. dem Ordnungsamt) Kontrollen durchgeführt werden können. Bei festgestellten VerstöÃen werden wir konsequent von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ggf. auch weitere MaÃnahmen ergreifen, wie z. B. die Entziehung der Buchungsberechtigung in BOOK&PLAY. Wir möchten an dieser Stelle auch noch einmal an die allgemeinen Hygiene- sowie Abstandsregeln in geschlossenen Räumen erinnern. Erfreulicherweise wurden bisher die Regelungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie von den Mitgliedern und Gästen des BTC von 1912 bisher sehr diszipliniert eingehalten und umgesetzt. Wir setzen weiterhin auf das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Einzelnen und Ihre Rücksichtnahme auf andere Mitglieder und Gäste. Sollte sich etwas an Regelungen ändern, werden wir selbstverständlich sofort informieren. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis â und bleiben Sie gesund!  Ihr Vorstandsteam |