die Bundesnetzagentur warnt vor einer aktuellen Welle besonders aggressiver Werbeanrufe, bei denen Zeitschriften-Abos offensichtlich mit einem falschen Gewinnspiel-Versprechen und erheblichem Druck vertrieben werden. Wann Anrufe zu Werbezwecken erlaubt sind, wann nicht und was Sie gegen unerwünschte Werbeanrufe unternehmen können, lesen Sie auf unserer Internetseite. Dort informieren wir auch über drei Urteile gegen Strom- und Gasversorger, weil sie Mitteilungen über Preiserhöhungen in E-Mails versteckt haben, und darüber, was Kunden der insolventen RexXSPI GmbH nun beachten sollten. Ebenso geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen nach dem geplatzten Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und Volkswagen. Freundliche GrüÃe Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW |