Belege, Rechnungen und andere wichtige Dokumente sicher archivieren
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Sehr geehrter Herr Do, GoBD-konforme Archivierung ist leider nicht einfach nur Panikmache. Die Archivierungspflicht gilt für alle buchführenden Unternehmen – vom Selbstständigen über kleine und mittlere Unternehmen bis hin zu Großkonzernen. Trotzdem besteht kein Grund zur Hysterie: Wir haben die wichtigsten Informationen zum Thema übersichtlich für Sie zusammengestellt. Zudem erhalten Sie in der Schulungsaufzeichnung GoBD-konform agieren im Zuge der Digitalisierung einen fundierten Einblick in die Bereiche Anwendung, Anforderungen, Begrifflichkeiten, Kontrollsystem, Verfahrensdokumentation, Aufbewahrung und Datenzugriff durch die Finanzbehörden. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen, Ihre Lexware Redaktion
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Was bedeutet "revisionssicher archivieren"?Aufbewahrungspflichtige Dokumente, Belege und Unterlagen müssen in Archivsystemen revisionssicher aufbewahrt werden, d.h. sie müssen den Richtlinien der GoBD, sowie weiteren steuer- und handelsrechtlichen Grundsätzen des HGB entsprechen. Was das für Unternehmen bedeutet, erfahren Sie auf unserer Themenseite.
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Aufzeichnung: GoBD-konform agieren im Zuge der DigitalisierungDie Finanzverwaltung treibt die Digitalisierung voran: Schon länger verlangt sie, dass Steuerdaten elektronisch übermittelt werden. Dabei müssen Unternehmen die Regeln der GoBD beachten, die für die Aufzeichnung und vor allem die Archivierung steuerrelevanter Unterlagen gelten. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie in der Schulungsaufzeichnung: Für welche Prozesse und Unterlagen gilt die GoBD?Was bedeuten die Grundsätze von Nachvollziehbarkeit, Wahrheit und Klarheit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Ordnung und Unveränderbarkeit und wie können sie umgesetzt werden?Welche Anforderungen werden an ein internes Kontrollsystem gestellt?Welche Regeln gibt es bei der Aufbewahrung von Daten und Papierbelegen?Wie ist der Datenzugriff durch die Finanzbehörden gestaltet?
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Impressum
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