zum Jahresende geht es viel ums Fliegen: Da erneut ein Streik des Bodenpersonals bei Lufthansa droht, weisen wir vorsichtshalber schon jetzt auf die entsprechenden Rechte der Passagiere hin. Zudem hat das Landgericht Frankfurt a. M. gegenüber der Fluglinie TAP - auf unseren Antrag hin - per einstweiliger Verfügung klargestellt, dass Fluggäste kein spezielles Formular einer Fluggesellschaft verwenden müssen, um Ansprüche bei Verspätung oder Annullierung anzumelden. Und auf keinen Fall um die Ohren fliegen sollten einem Silvesterfeuerwerk oder Fonduetopf - weshalb wir Tipps zum Kauf bzw. zur sicheren Handhabung zusammengestellt haben. Und in diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen guten Rutsch in die 20er Jahre! Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW |