Ein breites gesellschaftliches Bündnis hat sich formiert und fordert in einem gemeinsamen Appell die sofortige Anhebung der Regelleistungen bei Hartz IV und vergleichbaren Grundsicherungsleistungen.
Hartz IV: Jetzt Antrag für digitale Endgeräte stellen Seit dem 01.02. gilt die neue Weisung an die Jobcenter, die Kosten für digitale Endgeräte wie Computer, Tablets oder Smartphones als Zuschuss von bis zu 350 Euro zu übernehmen. Damit soll sichergestellt werden..
Hartz IV: Muss das Jobcenter Kabelfernsehen zahlen? Ob die Kosten für Kabelfernsehen übernommen werden müssen, darüber streiten sich Hartz IV Leistungsberechtigte und Jobcenter häufig. Auch Gerichte haben sich bereits mit dieser Frage beschäftigt.
Hartz IV: LSG Celle kippt pauschalen Vermögensfreibetrag von 60.000 Euro Die Bundesagentur für Arbeit muss neue Vorgaben für die wegen der Coronapandemie vereinfachte Prüfung von Hartz-IV-Anträgen machen. Der derzeitige pauschale Vermögensfreibetrag von 60.000 Euro entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 8. Februar 2021, bekanntgegebenen Eilbeschluss entschied (Az.: L 7 AS 5/21 B ER).
Gericht zweifelt Corona-Regelung für vereinfachten Hartz IV-Bezug an Durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich Betroffenen soll der vereinfachte Zugang einen schnellen und unkomplizierten Bezug von Grundsicherungsleistungen ermöglichen und den Verwaltungsaufwand der Jobcenter durch Prüfverfahren reduzieren. Trotzdem dies nur rechtens, wenn es auch tatsächlich einen Bedarf gibt. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat das Verfahren der Jobcenter nun in Frage gestellt.
Hartz IV: Jobcenter muss Miete auch zahlen, wenn von zuhause gearbeitet wird Wenn die eigene Wohnung gleichzeitig auch als Büro genutzt wird, ändert das nichts an der Bewertung als Wohnung. Das Jobcenter muss die angemessenen Mietkosten übernehmen, sofern eine eindeutige Abgrenzung von Büro- und Wohnfläche nicht möglich ist.
Jobtickets dürfen nicht als Einnahme auf Hartz IV angerechnet werden Ein vom Arbeitgeber bezuschusstes Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr ist nicht als Einnahme und Einkommen zu werten. Auch dann nicht, wenn das Ticket übertragbar ist.