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Sehr geehrte Damen und Herren,

mehr als eine Million Menschen sind im Laufe dieses Jahres weltweit an der Lungenkrankheit Covid-19 gestorben. Diese alarmierende Zahl relativiert sich, wenn man bedenkt, das jedes Jahr 17 Millionen Menschen an Erkrankungen des Blutkreislaufs sterben.

Was zu tun ist, um Herzinfarkt und Hirnschlag vorzubeugen, lesen Sie in unserer ersten Nachricht.
 
Bitte beachten Sie auch unsere täglich aktuellen Nachrichten auf Steuertipps.de!
 
Herzliche Grüße
Ihr
 
Michael Santak
Redaktion Geldtipps
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RENTE

Vorsorge gegen die Volkskrankheit Nr. 1

Am Weltherztag erinnern wir uns daran, dass an einem Herzinfarkt oder Schlaganfall weltweit jedes Jahr über 17 Millionen Menschen sterben. Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören zu den häufigsten Todesursachen der Welt. Rund 80 % dieser Todesfälle könnten laut World Heart Federation durch eine gesündere Lebensweise vermindern werden. Doch wie genau kann ich das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung möglichst geringhalten?
 

Zuhause wohnen bleiben: Barrierefrei im Eigenheim

Wer möchte nicht solange wie möglich in seinem Haus oder seiner eigenen Wohnung wohnen bleiben? Doch was kann man tun, wenn die Wohnung oder das Haus zu groß oder die Treppe unüberwindbar geworden ist? Welche Möglichkeiten bestehen bei Gebrechlichkeit, wenn man eine Behinderung hat oder krank ist? Mit diesem Ratgeber sind Sie gut gerüstet, wenn Sie entscheiden müssen, wie und wo Sie behinderten- oder altersgerecht wohnen möchten.
 

Vergessene Information zur Betriebsrente: kein Schadenersatz

Über den schmalen Grat zwischen Verschweigen und Fehlinformieren – unter diese Überschrift könnte man ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts stellen. Worum es ging? Um einen Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten Informationen vorenthalten hat, die für den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge eigentlich eminent wichtig sind: nämlich die viel diskutierte Belastung der später bezogenen Betriebsrente durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. 
 

Hinterbliebenenrente kann wieder aufleben

Nicht wenige Menschen entschließen sich nach dem Tod ihres Ehepartners nochmals zu einer Eheschließung. Wenn dann auch der zweite Ehepartner verstirbt, gilt sicherlich nicht der erste Gedanke der Hinterbliebenenrente. Doch ganz vergessen sollte man sie nicht. In diesem Fall kann auch die nach dem Tod des ersten Ehepartners gezahlte Hinterbliebenenrente wiederaufleben. Das Gleiche gilt im Falle einer rechtskräftigen Scheidung.
 

Leben & Ereignisse


Haus, Wohnung und Vermietung

Egal ob Haus oder Wohnung in Eigennutzung oder um Vermietungseinkünfte zu erzielen, die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar.

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