falls die Indikatoren nicht trügen und die Analysten nicht irren, nimmt sich der DAX im August seine saisonale Auszeit. Für Investoren bedeutet das, geduldig zu sein. Stocken Sie im Laufe des Septembers Ihr Depot auf, denn nach der Sommerflaute beginnt meist bereits die Jahresendrally. Ich gehe ohnehin davon aus, dass Sie derzeit Besseres zu tun haben, als sich von zuckelnden Kursen die Sommerlaune verderben zu lassen. Bitte beachten Sie auch unsere täglich aktuellen Nachrichten aufSteuertipps.de!
Ein Internet-Portal verspricht: "Wir helfen Mietern. Einfach. Online. Ohne Kostenrisiko". Die hinter dem Portal stehende Firma Lexford vermarktet eine Dienstleistung, die an eine Rechtsberatung zumindest angrenzt. Hier handelt es sich um ein legales Geschäftsmodell, das nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 27.11.2019 (Az. VIII ZR 285/18).» Weiterlesen
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Werden bei einer einheitlichen Buchung mehrere Teilflüge gebucht und fällt einer dieser Flüge aus, kann die ausländische Fluggesellschaft, deren Teilflug ausfiel, auch am Abflugort des ersten Teilflugs verklagt werden.» Weiterlesen
Ende 2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jede Erstausbildung ganz allgemein auf das Leben vorbereitet. Sie ist daher privat (mit)veranlasst, was dazu führt, dass die Kosten, die dabei entstehen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Jetzt arbeitet der BFH seine liegen gebliebenen Fälle zu Ausbildungen, die außerhalb eines Dienstverhältnisses stattfinden, ab und entscheidet natürlich genauso.» Weiterlesen
Egal ob Haus oder Wohnung in Eigennutzung oder um Vermietungseinkünfte zu erzielen, die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar. » Weiterlesen
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