eine gute Nachricht für privat Krankenversicherte und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbstzahler: Die Vorauszahlung ihrer Kranken- und Pflegekassenbeiträge kann ab 2020 nunmehr für drei Jahre statt bisher zweieinhalb erfolgen. Was das steuerlich bringt und wie viel Sie genau vorgehen können, erläutern wir in unserer ersten Nachricht.Bitte beachten Sie auch unsere täglich aktuellen Nachrichten aufSteuertipps.de!
Privat oder freiwillig Versicherte können durch die Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen Steuern sparen. Wir erläutern, wie das geht und was das bringt.
Der kleine Rentenratgeber gibt Ihnen mit zahlreichen praxiserprobten Beispielen und verständlichen Erläuterungen einen umfassenden Überblick über die aktuelle gesetzliche Rentensituation einschließlich aller Neuerungen durch Flexi-Rente, Renten-Reform und Rentenanpassung zum 1.7.2020. Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung! Dadurch erhalten Sie eine Grundlage für die optimale Planung Ihrer Altersvorsorge.» Weiterlesen
Arbeiten soll sich lohnen. Nach dieser Devise wird bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen ein erheblicher Teil des Arbeitseinkommens nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Wichtig zu wissen: Auch Bezieher von Kurzarbeitergeld – auch bei Kurzarbeit Null (!) – profitieren hiervon. Das bedeutet: Ein großer Teil der Kurzarbeitenden wird neben dem Kurzarbeitergeld zusätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.» Weiterlesen
Egal ob Haus oder Wohnung in Eigennutzung oder um Vermietungseinkünfte zu erzielen, die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar. » Weiterlesen
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