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Sehr geehrte Damen und Herren,

da ein privater Computer auch beruflich eingesetzt werden kann, gehört er zu den gemischt genutzten Gegenständen.

Die Kosten für diese Gegenstände berücksichtigt das Finanzamt eigentlich nur dann, wenn sie so gut wie ausschließlich (für das Finanzamt sind das mindestens 90 %) für berufliche Zwecke verwendet werden.

Doch bei Computern macht der Fiskus gnädigerweise eine Ausnahme.

Wie viel Sie genau vorgehen können, zeigen wir in unserer ersten Nachricht.
 
Bitte beachten Sie auch unsere täglich aktuellen Nachrichten auf Steuertipps.de! 
 
Herzliche Grüße
Ihr
 
Michael Santak
Redaktion Geldtipps
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