da ein privater Computer auch beruflich eingesetzt werden kann, gehört er zu den gemischt genutzten Gegenständen.
Die Kosten für diese Gegenstände berücksichtigt das Finanzamt eigentlich nur dann, wenn sie so gut wie ausschließlich (für das Finanzamt sind das mindestens 90 %) für berufliche Zwecke verwendet werden.
Doch bei Computern macht der Fiskus gnädigerweise eine Ausnahme.
Wie viel Sie genau vorgehen können, zeigen wir in unserer ersten Nachricht.
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Wer mit dem privaten Computer zuhause beruflich und privat arbeitet, kann in vielen Fällen den beruflichen Nutzungsanteil als Werbungskosten geltend machen.
Auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen und in einem anderen Land arbeiten, bleiben derzeit zuhause und arbeiten im Home-Office. Steuerlich kann das unterschiedliche Auswirkungen haben.
Die Hilfsbereitschaft während der Coronakrise ist groß. Das unterstützt der Staat durch großzügige Regelungen für Spendende, Vereine, Arbeitnehmer und Unternehmer.
Egal ob Haus oder Wohnung in Eigennutzung oder um Vermietungseinkünfte zu erzielen, die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar.