| Planfeststellungsverfahren nach den §§ 68 u. 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 8 Hess. Wassergesetz (HWG) i. V. m. §§ 72 ff. Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG), §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) und §§ 18 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben: „Erweiterung der Kiesgrube Groß-Rohrheim Abbauabschnitte II und III der Firma Alois Omlor GmbH“ in Groß-Rohrheim Die Alois Omlor GmbH beantragte mit Schreiben vom 16. Mai 2023 eine Erweiterung ihres Sand- und Kiesabbaubetriebes in Groß-Rohrheim auf bislang anderweitig, vorwiegend landwirtschaftlich, genutzte Flächen um ca. 18,33 ha sowie die Vertiefung von Teilen der bestehenden Abbaufläche und Änderung der Rekultivierung. Es entsteht im Zuge der Abbautätigkeit ein Gewässer. Zur Information |
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