Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. In eigener Sache: LebensForum geht mit neuem Layout in Druck
Liebe Freunde des Lebensrechts, Augsburg (ALfA). „LebensForum“ – Deutschland einziges populärwissenschaftliches Magazin zu Fragen des Lebensschutzes – erscheint ab sofort in einem neuen Layout. Die erste Ausgabe im neuen Gewand ging heute in den Druck. Titelthema des von der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. herausgegebenen Magazins ist die gesetzliche Neuregelung der Organspende, die der Deutsche Bundestag am 16. Januar beschloss. In ihrem Editorial begründete die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, den Schritt mit dem neuen Corporate Design, das sich die ALfA im vergangenen Jahr zugelegt hatte sowie den sich „ändernden Lesegewohnheiten“.
Ihre ALfA
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| | In eigener Sache: LebensForum geht mit neuem Layout in Druck
| taz skandalisiert Selfie mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn | Freispruch für Arzt im Fall „Vincent Lambert“ | Unterschiedliches Echo auf Trump-Auftritt beim „March for Life“ | taz skandalisiert Selfie mit Gesundheitsminister Spahn
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| Augsburg/Berlin (ALfA). Die überregionale, in Berlin editierte Tageszeitung „taz“ hat den Post eines Selfies der ALfA-Bundesvorsitzenden Cornelia Kaminski mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zum Anlass für einen Bericht genommen. Unter der Überschrift „Gefährliche Nähe“ – ,Lebensschützerin‘ trifft Minister“ skandalisiert das Blatt die Aufnahme, die am Rande eines Treffens der CDU Hessen in Fulda entstand, und von der ALfA auf Facebook veröffentlicht wurde. Die ALfA sei „einer der wichtigsten Vereine der sogenannten Lebensrechtsbewegung in Deutschland“, heißt es in dem Bericht. Kritisiert wird ferner, dass sich Spahn im Zuge der Reform des Paragrafen 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) „mit deutlich mehr KirchenvertreterInnen und AbtreibungsgegnerInnen als mit BefürworterInnen der Wahlfreiheit und körperlichen Selbstbestimmung von Frauen getroffen“ habe. Unter den Gesprächspartnern sei auch der Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“, Professor Dr. med. Paul Cullen, gewesen.
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| 7.3.2020 | ALfA-Patinnen-Seminar (Leipzig)
| 27. – 29.3.2020 | vitaL-Jahresseminar (Bad Laer)
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24. – 26.4.2020 | vitaL-Beraterinnenfortbildung (Bad Laer) Gewaltfreie Kommunikation im Kontext der Schwangerenberatung (Sandra Sinder) Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de
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| 8.– 9.5.2020 | Ordentliche Bundesdelegiertenversammlung der ALfA und Fachtagung (Fulda)
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| Messen/Kongresse mit ALfA-Ständen: 3.– 6.1.2020 Mehr-Konferenz (Augsburg) | 24.– 28.3.2020, didacta (Stuttgart)
| Freispruch für Arzt im „Fall Lambert“
Reims (ALfA). Im Fall des verstorbenen französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert hat ein Gericht in Reims den behandelnden Arzt nun freigesprochen. Laut französischen Medienberichten kam das Gericht zu der Auffassung, der Mediziner habe sich stets an die geltende Rechtsprechung gehalten. Die Eltern Lamberts hatten den Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt. Ferner warfen sie ihm vor, gegen den hippokratischen Eid verstoßen zu haben. Nach einem jahrelangen Gerichtsstreit, der bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging, hatten die Lambert behandelnden Ärzte am 2. Juli 2019 die künstliche Ernährung und Wasserversorgung des 42-jährigen eingestellt. Neun Tage darauf verstarb er. An dem Schicksal des Wachkoma-Patienten hatten weltweit Menschen Anteil genommen. Lambert war nach einem schweren Motorad-Unfall im Jahr 2008, bei dem er sich eine Querschnittslähmung zuzog, in ein Wachkoma gefallen. Er besaß keine Patientenverfügung. Während die Eltern darauf drangen, dass das Leben ihres Sohnes erhalten werde, argumentierte Lamberts Frau, ihr Mann habe lebenserhaltende Maßnahmen für sich abgelehnt und drang auf ein Ende der künstlichen Ernährung.
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| Unterschiedliches Echo auf Trump-Auftritt beim „March for Life“
Washington (ALfA). Der Auftritt von US-Präsident Donald Trumps beim „March for Life“ in Washington ist bei Lebensrechtlern in den USA auf unterschiedliches Echo gestoßen. Während der Präsident der „Catholic League“, Bill Donohue, Trump anschließend als die „wichtigste christliche Stimme der USA“ bezeichnete, ging der Biograf Papst Johannes Pauls II., der US-amerikanische Theologe und Publizist George Weigel, auf Distanz. Trumps Rede habe sicher viele Marschteilnehmer ermutigt. Die Lebensrechtsbewegung sei jedoch größer als ein einzelner. „Und sie wird weiter wachsen – mit oder ohne Unterstützung des Präsidenten.“ Der Politologe Stephen Schneck, der an der „Catholic University of America“ in Washington lehrt, erhob gar den Vorwurf, Trump habe den Marsch für seine Wahlkampfzwecke instrumentalisiert. Durch den Schulterschluss mit Trump, dessen Politik in vielerlei Hinsicht im Widerspruch zur kirchlichen Lehre stehe, verliere die Lebensrechtsbewegung einen Großteil ihrer moralischen Überlegenheit, erklärte Schneck. Am 3. November findet in den USA die Präsidentschaftswahl statt. Im vergangenen Jahr hatte Trump erklärt, für eine zweite Amtszeit kandidieren zu wollen. Wenige Tage vor dem Marsch teilte er auf dem Kurznachrichtendienst Twitter ein Video der letztjährigen Veranstaltung und kommentierte dieses mit den Worten: „Wir sehen uns am Freitag … Riesenmenge!“ Bei seiner Rede auf der „National Mail“ sagte Trump hinter kugelsicherem Glas: „Ungeborene Kinder hatten noch nie einen großartigeren Verteidiger im Weißen Haus“. Der republikanische Präsident steht wegen eines von den Demokraten angestrengten Amtsenthebungsverfahren derzeit innenpolitisch unter Druck. Den Zehntausenden, die auch in diesem Jahr an dem Marsch teilnahmen, rief er zu: „Sie sind hinter mir her, weil ich für Euch kämpfe und für diejenigen, die keine Stimme haben.“ Es war das erste Mal in der 47-jährigen Geschichte des Marsches, das ein amtierender Präsident live zu den Teilnehmern sprach. Mit dem „March for Life“ protestieren US-amerikanische Lebensrechtler jedes Jahr im Januar gegen das vom Obersten Gerichtshof der USA gefällte Urteil „Roe versus Wade“. Am 22. Januar 1973 hatte der Supreme Court mit sieben zu zwei Richterstimmen unter Berufung auf den 14. Zusatzantrag entschieden, eine übermäßig restriktive staatliche Regulierung von Abtreibungen verstoße gegen die US-Verfassung. Bis dahin waren vorgeburtliche Kindstötungen in den allermeisten US-amerikanischen Bundesstaaten verboten.
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