Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. In eigener Sache: ALfA startet mit Fortbildungsoffensive in den Frühling
Augsburg (ALfA). Wissen, was zählt. Mit einer echten Fortbildungsoffensive startet die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. in den Frühling. Zu unterschiedlichen Lebensrechtstehmen und das auch gleich auf allen Kanälen: Mit Präsenzveranstaltung genauso wie mit Online-Events. Fortbildungen der Inititiave Schattenkind oder der VitaL-Beraterinnen stehen genauso auf dem Progamm wie neue Folgen der Online-Formate WISSENSWERT. LEBENSWERT oder Pro Life Arena. Auch an Großveranstaltungen, in Eigenregie oder in Kooperation organisiert, mangelt es nicht. So referiert bspw. Priv.-Doz. Dr.med. Dr.sc.hum. Kai Witzel in der Stadthalle Memmingen am 13. April zu „Meine Autonomie und mein Sterben – Möglichkeiten palliativer Begleitung“. In Paderborn findet am 11. Mai eine Fachtagung rund um das Lebensrecht ungeborener Kinder statt. Mehr dazu finden Sie in der Rubrik Termine.
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| | | In eigener Sache: ALfA startet mit Fortbildungsoffensive in den Frühling | Frankreich: Macron kündigt Gesetz zu Beihilfe zu Suizidhilfe und Tötung auf Verlangen an | Suizidhilfe: DHPV befürwortet neuen Anlauf für gesetzliche Neuregelung |
Organspende: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie mahnt Einführung von Widerspruchslösung an |
| Künstliche Befruchtung: Reproduktionsmediziner wollen „Korrektur“ von höchstrichterlichem Urteil | Frankreich: Macron kündigt Gesetz zu Beihilfe zu Suizidhilfe und Tötung auf Verlangen an Paris (ALfA). In Frankreich sollen die „Beihilfe zum Suizid“ und die „Tötung auf Verlangen“ unter Auflagen gestattet werden. Staatspräsident Emmanuel Macron kündigte per Zeitungsinterview die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes für den April an. Ab Mai soll der Entwurf dann im Parlament diskutiert werden. Macron sprach von einem „Gesetz der Geschwisterlichkeit“, das „die Autonomie des Individuums mit der Solidarität der Nation versöhnt“. Demnach sollen künftig unheilbar erkrankte Erwachsene im Endstadium ihrer Krankheit „um Hilfe zum Sterben bitten können“. Der Patient müsse voll urteilsfähig sein, dürfe also weder minderjährig noch psychisch krank sein. Die Tötung des Sterbewilligen solle mittels eines Präparats erfolgen, das der Sterbewillige entweder selbstständig zu sich nimmt oder das ihm durch eine andere Person verabreicht wird. Schon jetzt ist es in Frankreich gesetzlich erlaubt, Todkranke am Lebensende terminal zu sedieren und lebenserhaltende Apparate abzuschalten. Beihilfe zum Suizid und Tötung auf Verlangen werden in Frankreich seit einigen Jahren heftig diskutiert. Während konservative Abgeordnete und Religionsvertreter weitere Liberalisierungen vehement ablehnen, setzt sich Macrons Partei „Renaissance“ (zuvor „La Republique en Marche“) dafür ein. 2023 hat ein von Macron initiierter „Bürgerkonvent“ einen Bericht zu Sterbehilfe und -begleitung vorgelegt. Das Papier wirbt für einen grundlegenden Wandel bei der Begleitung von Schwerstkranken. Zu den Forderungen zählen ein verbesserter Zugang zu Palliativversorgung sowie mehr Mittel für die häusliche Pflege. Drei Viertel der Delegierten (75,6 Prozent) sprachen sich damals dafür aus, die geltenden Regeln zu aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid zu lockern. Etwa ein Viertel der Mitglieder des Konvents (23,2 Prozent) sprachen sich gegen eine weitere Liberalisierung aus. Der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Erzbischof Eric de Moulins-Beaufort, erklärte im Interview mit der katholischen Zeitung „La Croix“, ein „Gesetz zum Töten“ als „Gesetz der Geschwisterlichkeit“ zu bezeichnen, sei eine Täuschung. Macrons Begrifflichkeiten seien schöne Rhetorik; tatsächlich öffne der Präsident aber sowohl der Beihilfe zum Suizid als auch aktiver Sterbehilfe die Tür. Ein derartiges Gesetz drohe das gesamte Gesundheitssystem auf den Tod als Lösung ausrichten. Der Erzbischof von Reims kritisierte außerdem, die Versprechungen zur Palliativversorgung seien, wie schon seit 20 Jahren, vage. Statt die palliative Versorgung auszubauen, habe Frankreich in der Vergangenheit sogar die Mittel für bereits bestehende Angebote zusammengestrichen. Statt Reden, brauche es hier Taten. De Moulins-Beaufort wörtlich: „Man muss kein Christ sein oder an Gott glauben, um die Gefahr zu begreifen, die besteht, wenn sich eine Gesellschaft daran beteiligt, ein Menschenleben zu beenden.“ |
| Suizidhilfe: DHPV befürwortet neuen Anlauf für gesetzliche Neuregelung
Berlin (ALfA). Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) dringt auf eine gesetzliche Regelung zu Sterbehilfe in Deutschland. „Ich wünsche mir, dass es überhaupt eine Regelung gibt. Eine Regelung ist immer noch besser als gar keine“, sagte Verbandschef Winfried Hardinghaus der Berliner Tageszeitung „taz“. Der Palliativmediziner kritisierte, dass auch Bestattungsinstitute den assistierten Suizid als Geschäftsmodell entdeckten hätten. Er sehe die Gefahr, dass der Suizid in der Gesellschaft normalisiert werde. Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gekippt und ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ postuliert. Dieses schließe auch die Freiheit ein, bei einer Selbsttötung die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Zwei Gesetzentwürfe zu einer Neuregelung der Suizidhilfe waren im Sommer 2023 im Bundestag gescheitert. Einige Parlamentarier hatten angekündigt, nun einen neuen Anlauf für eine rechtliche Neuregelung nehmen zu wollen. |
| Organspende: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie mahnt Einführung von Widerspruchslösung an Berlin (ALfA). Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) erwartet von dem neuen Organspende-Register keine wesentliche Verbesserung für Patientinnen und Patienten, die auf eine Transplantation warten. Das berichtet das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“. „Nur, weil nun etwas in ein Register eingetragen werden kann, erklären sich nicht automatisch mehr Menschen zur Organspende bereit“, erklärte demnach DGCH-Generalsekretär Thomas Schmitz-Rixen. Wie das Portal weiter schreibt halte die chirurgische Dachgesellschaft vielmehr die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung in Kombination mit verstärkter Aufklärung der Bevölkerung für dringend notwendig. „Das bisherige Verfahren, die erweiterte Zustimmungslösung, hat erwiesenermaßen nicht den gewünschten Erfolg bei Organspenden gebracht“, so Schmitz-Rixen. Ab dem 18. März 2024 kann jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, seinen Willen rechtssicher, freiwillig und kostenlos von zuhause im zentralen Organspende-Register hinterlegen. Voraussetzung sei, dass man über einen Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN verfüge. In Deutschland gilt die „erweiterte Zustimmungslösung“. Für die Organentnahme eines für hirntot erklärten Menschen ist demnach die aktive Zustimmung des Betroffenen oder aber die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten erforderlich. Nach Angaben der DGCH warten derzeit rund 8.400 Menschen in Deutschland auf ein neues Organ. Etwa 6.500 von ihnen benötigen eine neue Niere, knapp 900 brauchen eine neue Leber, fast 700 ein neues Herz. In den vergangenen Jahren wurde die Lücke zwischen Bedarf und Angebot stets mit rund 12.000 angegeben. |
| Künstliche Befruchtung: Reproduktionsmediziner wollen „Korrektur“ von höchstrichterlichem Urteil New York/Montgomery (ALfA). Auch nach der Unterzeichnung eines Gesetzes, das die Anbieter künstlicher Befruchtungen im US-amerikanischen Bundesstaat Alabama vor einer straf- und zivilrechtlichen Verfolgung schützt, wenn bei denen von ihnen erbrachten Dienstleistungen menschliche Embryonen beschädigt oder getötet werden, kommt die Debatte nicht zur Ruhe. So begrüßte etwa die „American Society for Reproductive Medicin“ (ASRM) in einer Pressemitteilung, dass die „von Alabama verabschiedete Gesetzgebung unseren Mitgliedern in diesem Bundesstaat zumindest die Möglichkeit gibt, ihre Patienten zu versorgen“. Allerdings sei das neue Gesetz „eindeutig nur eine vorübergehende Lösung“. Vor allem korrigiere es nicht „den grundlegenden Fehler, den das Gericht gemacht hat, als es eine in vitro befruchtete Eizelle mit einem Kind gleichsetzte“, so die ASRM weiter.Die ASRM droht den Republikanern gar mit Konsequenzen bei den Wahlen: „Die Bürger in Alabama und im ganzen Land“ hätten „eine klare und unmissverständliche Botschaft an die politischen Entscheidungsträger“ aller drei Gewalten: „,Lasst mich, meine Lieben und Nachbarn in Ruhe, damit wir die medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können, die wir zur Gründung unserer Familien benötigen‘“. Werdende Eltern hätten „keine Geduld mit denjenigen, die versuchen, die medizinischen Probleme anderer zu nutzen, um ihre eigenen politischen Ansichten und Ambitionen durchzusetzen“. Immer wieder habe sich gezeigt, dass der Zugang zur reproduktiven Gesundheit „populär“ sei. Das gelte sowohl am „Küchentisch“ als auch „an der Wahlurne“. Amerikas gewählte Vertreter missachteten daher „diese Warnung auf eigene Gefahr“. In einem Aufsatz für das Journal der „American Medical Association“ (doi:10.1001/jama.2024.3726) fordert auch eine Gruppe von Reproduktionsmedizinern und Bioethikern um Arthur L. Caplan von der New York University die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Alabama „rückgängig“ zu machen. „Wenn Embryonen außerhalb des Körpers den gleichen Wert wie menschliche Kinder“ erhielten und „niemals verschwendet oder zerstört werden“ dürften, werde die künstliche Befruchtung „ineffizient, unpraktisch und unzugänglich“. Bereits jetzt seien Unfruchtbarkeitsbehandlungen „für sehr viele Menschen unerschwinglich“. Die Gesellschaft müsse daher „daran arbeiten, den Zugang zu einer Behandlung, die das Potenzial hat, so vielen Menschen so viel Freude und Bedeutung zu bringen, zu verbessern und nicht zu schmälern“, schreiben die Autoren. Der Oberste Gerichtshof von Alabama hatte in einem Mitte Februar veröffentlichten Urteil „LePage and Fonde v. Center for Reproductive Medicine“ erstmals anerkannt, dass auch außerhalb des Mutterleibes befindliche Embryonen Kinder sind. Die Richter hatten zu entscheiden, ob die Embryonen, die bei einem bizarr anmutenden Fall ums Leben gekommen waren unter den „Alabama’s Wrongful Death of a Minor Act“ (§ 6-5-391, Ala. Code 1975) fielen. Laut diesem Gesetz haben Eltern in dem US-Bundesstaat das Recht, Schadensersatzansprüche im Falle der „widerrechtlichen Tötung eines Minderjährigen“ geltend zu machen. Daraufhin stellten die Anbieter künstlicher Befruchtungen in dem im Süden der USA gelegenen Bundesstaat ihre Arbeit ein. In Windeseile erarbeiteten die Parlamentarier beider Kammern Gesetzesentwürfe, die die Anbieter künstlicher Befruchtungen vor straf- und zivilrechtlichen Klagen schützen sollten. Ein von Demokraten des Repräsentantenhauses erarbeiteter Gesetzentwurf, der vorsah, dass menschliche Embryonen, die sich außerhalb des Mutterleibes befinden, nach staatlichem Recht nicht als menschliches Wesen betrachtet werden können, wurde von den Republikanern, die in beiden Kammern die Mehrheit besitzen, nicht zur Abstimmung gestellt. |
| 19. März 2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr | 19. März 2024 | Schattenkind Fortbildung Pater Manfred Müller stellt das Projekt Priester für das Leben vor Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr, per Zoom Der Zugangslink wird am Veranstaltungstag verschickt Info und Anmeldung bei Monika Friederich schattenkind@alfa-ev.de | 25. März 2024 | Stammtisch der Regionalverbände Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr, per Zoom Info unter bielefeld@alfa-ev.de
| 12. bis 14. April 2024 | vitaL Beraterfortbildung Beginn: 18.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr Ort: Bonifatiushaus Fulda, Neuenberger Str. 3, 36041 Fulda Anmeldung: brit@vita-L.de
| 13. April 2024 | Marsch für das Leben München ALfA ist mit Infostand dabei. Beginn: 13.00Uhr Ende: 17.00 Uhr Königsplatz München | 13. April 2024 | Meine Autonomie und mein Sterben – Möglichkeiten palliativer Begleitung Referent ist Priv.-Doz. Dr.med. Dr.sc.hum. Kai Witzel Facharzt für Chirurgie und u.a. Notfallmedizin, Ethikberater im Gesundheitswesen (AEM) Ständiger Diakon der Diözese Fulda Beginn: 19.00 Uhr Ende: ca. 21.00 Uhr Ort: Kleiner Saal der Stadthalle Memmingen Organisiert vom ALfA-Regionalverband Oberallgäu Schwaben (allgaeu-oberschwaben@alfa-ev.de) Die Veranstaltung ist öffentlich. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
| 15. April 2024 | Stammtisch der Regionalverbände Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr, per Zoom Info unter bielefeld@alfa-ev.de | 16. April 2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr | 22. April 2024 | Seelsorge für das Leben – Vortragsreihe 2024 Prof. Dr. Thomas Möllenbeck (Hochschule Heiligenkreuz): Schmerz und Sinn. Krankheit und Leiden aus theologischer Perspektive Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr, Via ZOOM | 3. bis 4. Mai 2024 | Bundesdelegiertenversammlung und Mitgliederversammlung ALfA e.V. Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:00 Uhr Ort: Fulda Bonifatiushaus, Neuenbergerstr. 3-5, 36041 Fulda Anmeldung und Info: info@alfa-ev.de | 11. Mail 2024 | Tag für das ungeborene Leben in Paderborn Fachtagung Beginn: 14.00Uhr Ende: 17.30 Uhr Programm 14.30 Uhr: „Christlicher Glaube und die Frage nach dem Recht auf Leben“, Prof. Dr. Werner Wertgen Katholische Hochschule NRW, Abteilung Paderborn 16:00: Frausein heute – im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Vermarktung, Cornelia Kaminski Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ e.V Ort: Liborianum Bildungs- und Tagungshaus des Erzbistums Paderborn | An den Kapuzinern 5-7 | 33098 Paderborn Anmeldung erbeten bis zum 17. April 2024 E-Mail: bildung@liborianum.de Teilnahmegebühr: frei / um eine Spende wird gebeten. | Mehr Termine finden Sie unter: https://www.alfa-ev.de/kalender/ | Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: info@alfa-ev.de Telefon: 0821-512031 |
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