wir beginnen mit einer Breaking News: Amazon launcht im nächsten Jahr seinen Marktplatz in Südafrika, wie heute im Unternehmensblog bekannt gegeben wurde. Unser Thema des Tages ist eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Zalando wegen der Berechnung von Mahngebühren und wieso das ein Hinweis darauf ist, dass OnlinehändlerInnen auf Mahngebühren besser verzichten sollten. Einen klaglos schönen Dienstagabend wünscht
Ihr Jochen G. Fuchs | Ressortleiter E-Commerce INTERNET WORLD P.S.: Die Blindtickets für unsere neue CommerceTECH Conference sind verfügbar, noch sind stark rabattierte Tickets zu haben! Das Event des Jahres für alle erfolgreichen, schnellwachsenden Marken, Hersteller und Händler:innen findet am 19. und 20.03.24 in der Macherei in München statt. Ich bin als Kurator für Konzept und Programm verantwortlich, wenn Sie Vorschläge oder Wünsche haben, kontaktieren Sie mich gerne auf LinkedIn. Dort erkläre ich auch das Konzept der CommerceTECH Conference.
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Mahngebühren sind ein rechtliches Minenfeld, das zeigt wieder eine aktuelle Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Zalando wegen Mahngebühren in Höhe von 5,30€. Am besten verzichten HändlerInnen auf die umstrittenen Gebühren ganz, kommentiert IW-Redakteur Jochen G. Fuchs. Wieso Mahngebühren ein Minenfeld für OnlinehändlerInnen sind Weil Mahngebühren rechtlich nur in geringfügigem Umfang durchgesetzt werden können. Die Gesetzeslage erlaubt nur tatsächlich anfallende Kosten, und die gängige Rechtsprechung akzeptiert dabei keinerlei Verwaltungskosten, sondern nur Papier und Porto, um es mal bildhaft auszudrücken. Arbeits- und Zeitaufwand ist nicht erstattungsfähig. In der Klage gegen Zalando argumentiert die Verbraucherzentrale, dass die buchstäblich anfallenden Kosten bei E-Mails verschwindend gering sind. Und argumentiert damit im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung, wenn man bedenkt, dass der Bundesgerichtshof bei einem Stromversorger die Mahngebühren für eine postalische Mahnung von 2,96 Euro rigoros auf 0,76 Euro zurückgestutzt hat. Was soll da noch an erstattungsfähigen Kosten für eine E-Mail angesetzt werden können? (Ja, die Frage ist rein rhetorisch.) Wo OnlinehändlerInnen stattdessen ansetzen müssen Zahlungsstörungen sollten keine nennenswerten Kosten verursachen, im Optimalfall sorgt ein automatisierter digitaler Mahnlauf und eine erneute bequeme Zahlungsmöglichkeit für säumige KundInnen für Kostenvermeidung und -reduzierung. Eine Vielzahl HändlerInnen lässt manuelle Zahlungen für offene Forderungen zu, was manuellen Aufwand bei der Bearbeitung auslösen kann, zu weiteren Kosten führt und im Prinzip nur eine Barriere für zahlungswillige KundInnen darstellt. Deshalb: Mahnlauf digitalisieren und automatisieren, Papier ist der Teufel. Digitale Zahlungsprozesse in Mahnungen integrieren, beispielsweise auf einen modifizierten Checkout. Wieso OnlinehändlerInnen auf Mahngebühren verzichten sollten Zur Kostenerstattung taugen Mahngebühren nicht, zahlungswillige KundInnen verärgern die Gebühren nur und als Präventionsmaßnahme für zahlungsunwillige KundInnen sind die Gebühren wertlos. Und zur Vermeidung von Fraud und zahlungsunfähigen Kunden braucht es ganz andere Maßnahmen. Bestenfalls bringt eine Mahngebühr bei mutmaßlich rechtlich unangreifbarer Gestaltung wenige Cent ein, schlimmstenfalls sorgt die Gebühr für eine Sammelklage. Das könnte sie auch interessierenAnalyse: OLG Hamburg erklärt indirekt Inkasso-Gebaren der ganzen Branche für rechtswidrig
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