Werden die Bilder nicht angezeigt? Zur Webseitenansicht
Sehr geehrter Herr Do,
für viele erfolgreiche Unternehmen ist die Analyse ihres Umfelds selbstverständlich. Lesen Sie im heutigen Newsletter, warum es sich auch für Vereine lohnt, ihr Umfeld unter die Lupe zu nehmen, welche Faktoren für Vereine relevant sein können und wie Sie geschickt bei der Analyse vorgehen.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion w w w. verein-aktuell. de
 
 
Aktuell
Analyse des Vereinsumfelds
 
Die Analyse ihres Umfelds ist für viele erfolgreiche Unternehmen selbstverständlich. Darauf aufbauend können in der Regel sinnvolle strategische Entscheidungen getroffen, Potenziale erkannt und Risiken eingeordnet werden. Auch Vereine können davon profitieren.
 
 
Zum Beitrag >
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Verein
 
Auch wenn man anderes vermuten könnte: Datenschutz schützt Menschen, nicht Daten. Menschen sollen geschützt werden vor falschem oder fahrlässigem Umgang mit Daten, die sie betreffen. Dadurch sollen sie vor Schäden, Missbrauch und Manipulation bewahrt werden.
 
 
Zum Beitrag >
ANZEIGE
Mindestlohn-Überprüfungen durch das Hauptzollamt
 
Bei Vereinen/Verbänden wird regelmäßig die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Mindestlohnvorgaben, u. a. Abrechnung mit Mindeststundenlohnvergütung von 8,84 Euro für Minijobs und Beachtung der Aufzeichnungspflichten hieraus, im Rahmen von Sozialversicherungsprüfungen bislang mit überprüft.
 
 
Zum Beitrag >
Fahrdienst fürs Seniorenzentrum: Für Vergütung gibts den Übungsleiterfreibetrag!
 
Wer sich nebenberuflich für die Fahrten im Rahmen der Tagespflege für eine gemeinnützige Organisation als Träger engagiert, kann bei Vergütungen den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 Euro jährlich in Anspruch nehmen und sich so abrechnen lassen.
 
 
Zum Beitrag >
Wie muss zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen werden?
 
Ein Sportverein mit über 3.000 Mitgliedern hatte in einer ordentlichen Mitglieder-versammlung eine strittige Vorstandswahl durchgeführt, bei der die sogenannte Blockwahl zur Anwendung kam. In der Folge kam es zu rechtlichen Diskussionen und Streitigkeiten zur Wirksamkeit dieser Vorstandswahl, sodass der Verein sich zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung entschied, um die Wahl zu wiederholen.
 
 
Zum Beitrag >
ANZEIGE
Diesen Newsletter weiterempfehlen
 
Sie erhalten den Newsletter an die E-Mail-Adresse newsletter@newslettercollector.com. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier 
 
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten ändern möchten, klicken Sie bitte hier. 
Impressum
 
Redaktion Lexware verein aktuell
Annette Ziegler
(verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV)
 
Verlags-/​Redaktionsanschrift:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
D-79111 Freiburg
Telefon: 0761/898-0
 
E-Mail: verein@lexware.de
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg
Registergericht Freiburg, HRA 4408
Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua
 
Geschäftsführung: Isabel Blank, Sandra Dittert,
Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann,
Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger,
Dr. Carsten Thies
Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe
 
Steuernummer: 06392/11008
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835