Pfändungsschutzkonto: Wieder Abzocke beim P-Konto – Das ist unzulässig Ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln schützt Schuldner davor, in Hunger und Elend zu geraten, denn es garantiert ein Existenzminimum. Sie müssen dafür nicht nachweisen, dass eine Pfändung unmittelbar bevorsteht. Banken haben kein Recht, Ihnen zu verweigern, ein P-Konto einzurichten. Mehr anzeigen |