AnwaltOnline - Arbeitsrecht Dezember 2020 ISSN: 1619-7135
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Gibt es halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen? Der Urlaub ist gem. § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG zusammenhängend zu gewähren. Jedenfalls ein Urlaubswunsch, der auf eine Zerstückelung und Atomisierung des Urlaubs in Kleinstraten gerichtet ist, muss nicht erfüllt werden. Eine solche Urlaubsgewährung wäre nicht geeignet, die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers zu erfüllen. ... |
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Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen beim Mindestlohn? Mindestlohnwirksam, dh. geeignet den Mindestlohnanspruch zu erfüllen, sind alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen. ... |
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Weihnachtsgeld auch bei mehrjähriger Erkrankung ohne Entgeltfortzahlung? Mit welchem Inhalt eine konkludente Vertragsänderung durch vorbehaltlose Zahlung einer Sonderzahlung zustande gekommen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Maßgeblich ist dabei der ebenfalls durch Auslegung zu ermittelnde verfolgte Zweck der Sonderzahlung (BAG, 13.5.2015 - Az: 10 AZR 266/14). ... |
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Wahl zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und der geeignete Aushangort für Wahlausschreiben Das Wahlausschreiben für die Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ist an einer den Wahlberechtigten zugänglichen und geeigneten Stelle im Betrieb auszuhängen. Geeignet ist die Stelle regelmäßig, wenn sie von einer möglichst großen Zahl der Beschäftigten aufgesucht und eingesehen werden kann, damit möglichst viele ... |
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Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95 Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen.
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Kurzfristige Urlaubswünsche von Arbeitnehmern - und nun? Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitgebers, eine Urlaubsplanung aufzustellen und die Urlaubszeiten der einzelnen Arbeitnehmer festzulegen. Er muss dabei allerdings auf deren berechtigte Belange Rücksicht nehmen und darf insbesondere nicht willkürlich entscheiden.
In diesem Zusammenhang ist es bei einem sehr kurzfristigen Urlaubswunsch (z.B. in der kommenden Woche) schwieriger, diesen in die bestehende Planung zu integrieren.
Urlaubsverweigerung: Eigenmächtig Urlaub nehmen?
Liegen betriebliche Gründe für eine Urlaubsverweigerung vor, so kann der Arbeitnehmer auf seinem Urlaubswunsch nicht bestehen und muss die Entscheidung des Arbeitgebers akzeptieren. Wenn er dennoch eine „Selbstbeurlaubung“ ankündigt und zur Arbeit nicht erscheint, stellt dies einen so schweren Vertragsverstoß dar, dass nach der Rechtsprechung in der Regel eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zulässig ist.
Hierzu hat sich das Bundesarbeitsgericht wie folgt geäußert:
„1. Tritt der Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, so verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten, und ein solches Verhalten ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen. ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.
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