AnwaltOnline - Arbeitsrecht Februar 2020 ISSN: 1619-7135 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Twitter-Account der Arbeitgeberin und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats Unterhält die Arbeitgeberin einen Twitter-Account, besteht zumindest aufgrund der Funktionalität „Antwort“ ein Mitbestimmungsrecht des (Gesamt-)Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat u.a. mitzubestimmen bei der Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Das Mitbestimmungsrecht ist darauf gerichtet, Arbeitnehmer vor Beeinträchtigungen ihres Persönlichkeitsrechts durch den Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen zu bewahren, die ... |
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Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren Der Arbeitgeber, für den eine zulässige tarifliche Altersgrenzenregelung (hier: § 33 Abs. 1 a TVöD) gilt, verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung nach § 7 Abs. 1 AGG, § 1 AGG, wenn er die Bewerbung eines Altersrentners um eine ausgeschriebene Stelle unter Hinweis auf ... |
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Gute-Wünsche-Formel im Arbeitszeugnis Ein Vergleich, in dem die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses mit „guter“ Leistungs- und Führungsbeurteilung sowie eine dementsprechende Dankes-, Bedauerns- und Gute-Wünsche-Formel vereinbart wird, ist nur im Hinblick auf das qualifizierte Endzeugnis vollstreckbar. Im Übrigen ... |
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Zugang einer Kündigungserklärung bei Einwurf in den Hausbriefkasten Die Parteien stritten im vorliegenden Fall über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit Schreiben vom 27. Januar 2017 (Freitag) außerordentlich fristlos. Das Kündigungsschreiben wurde an diesem Tag von Mitarbeitern der Arbeitgeberin gegen 13:25 Uhr in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen. Die Postzustellung in ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet. Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden. ➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen - nur € 59,95 incl. MwSt. |
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Bewerbung: Wonach darf der Arbeitgeber fragen und wonach nicht? Will der Arbeitgeber Informationen über den Bewerber erlangen, muss er gezielt danach fragen, wenn für den potentiellen Arbeitnehmer diesbezüglich keine Mitteilungspflicht besteht. Es dürfen jedoch nur Fragen gestellt werden, bei denen ein sachlich berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht. Es dürfen deshalb nur solche Fragen gestellt werden, die für die Durchführung des späteren Arbeitsverhältnisses und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung von Bedeutung sind. Im Bewerbungsgespräch dürfen grundsätzlich keine Fragen gestellt werden, deren Inhalt ein Benachteiligungsgrund des § 1 AGG ist. Zulässige Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Nur bei unberechtigten Fragen besteht für den Bewerber ein Recht zur Lüge. In diesem Fall kann die Frage so beantwortet werden, wie es der Arbeitgeber vermutlich gerne hören würde. Bei erlaubten Fragen zu lügen ist ein Grund, einen eventuell auf Grund dieser Lüge entstandenen Arbeitsvertrag anzufechten. In der Folge würde das Arbeitsverhältnis dann so behandelt, als hätte es nie bestanden. Gefragt werden darf nach: ... |
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