AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juni 2020 ISSN: 1619-7135 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
---|
|
---|
|
Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems: ✉ Rechtsberatung per Email - ✆ Premium Telefonberatung - ✆ WhatsApp-Beratung Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
---|
|
---|
|
Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit muss bestimmt sein Eine Änderung der Arbeitsverträge hinsichtlich der Arbeitszeit und der Lohnzahlungspflicht für die Dauer einer Kurzarbeitsperiode ohne Rücksicht auf den Willen der Arbeitnehmer kann durch eine förmliche Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 2 BetrVG herbeigeführt werden. Sie wirkt gemäß § 77 Abs. 4 BetrVG unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse ein (vgl. BAG, 14.02.1991 - Az: 2 AZR 415/90). Die Betriebsvereinbarung ist nicht deshalb unwirksam, ... |
---|
|
---|
|
Fristlose Kündigung wegen zahlreicher Einzel-Pflichtverletzungen zulässig? Bei vielen Einzel-Pflichtverletzungen, die jeweils alleine eine Kündigung nicht rechtfertigen können, summiert sich ohne Abmahnung kein Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß, dass eine Abmahnung entbehrlich werden könnte. Die Dokumentationsfunktion der Abmahnung hat gerade zum Gegenstand, dem ... |
---|
|
---|
|
Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs Wird in einem gerichtlichen Vergleich die Beurteilung „gut“ betreffend Führungs- und Leistungsbeurteilung im Arbeitszeugnis aufgenommen, fehlt es an sich an der für eine Zwangsvollstreckung notwendigen Bestimmtheit der von der Beklagten vorzunehmenden Handlung. ... |
---|
|
---|
|
Kein Anspruch des Betriebsrates auf Überlassung von Entgeltlisten Auch nach Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetztes stehen dem Betriebsrat bzw. Betriebsausschuss keine Ansprüche auf Überlassung von Entgeltlisten zu. Es bleibt beim Recht auf Einsichtnahme. Hierzu führte das Gericht aus: Der Betriebsrat kann weder die Übergabe der Entgeltlisten in elektronischer oder ... |
---|
|
---|
|
Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95 Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen. Bei uns erhalten Sie einen ➠ Kündigungscheck zum günstigen Pauschalpreis von nur € 79,95 incl. MwSt. schriftlich per E-Mail oder in Form eines persönlichen Telefongesprächs. |
---|
|
---|
|
Schichtarbeit - welche Rechte haben Arbeitnehmer? Was genau Schichtarbeit ist, ist nicht gesetzlich definiert. Grundsätzlich ist Schichtarbeit die Arbeit nach einem festen Zeitplan, bei dem sich Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmergruppen gegenseitig ablösen. Typischerweise findet ein Schichtbetrieb mit 2 bis 5 Schichten statt, wobei der Betrieb nicht zwingend kontinuierlich arbeiten muss.
Typisch sind folgende Systeme | Zweischichtbetrieb | hier finden i.d.R. zwei nacheinander liegende 8-Stunden-Schichten statt | Dreischichtbetrieb | einfachstes Schichtsystem um einen durchgehenden Betrieb mit drei 8-Stunden-Schichten umzusetzen | Vier- oder Fünfschichtbetrieb | wird i.d.R. eingesetzt, um einen kontinuierlichen Betrieb an 7 Tagen der Woche rund um die Uhr zu ermöglichen |
Arbeitszeitgesetz Auch dann, wenn ein Betrieb im Schichtbetrieb arbeitet, muss das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Die täglichen ... |
---|
|
---|
|
Corona-Tests und Covid-19-Impfung am Arbeitsplatz Es soll künftig mehr auf eine mögliche Covid-19 Infektion getestet werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Rufe lauter, das Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer dazu verpflichten soll(t)en, Corona-Tests oder Antikörpertests durchzuführen. Doch ist das überhaupt zulässig? Sind Tests freiwillig? Im Moment sind Arbeitgeber zur raschen Aufklärung von Verdachtsfällen und teilweise auch zur Vorsorge verpflichtet. Eine Möglichkeit, Arbeitnehmer zu einem Test zu zwingen, gibt es jedoch nicht. Test-Angebote kann ein Arbeitnehmer (freiwillig) annehmen, er muss es aber nicht. Im Rahmen eines Pandemiekonzepts wäre ein verpflichtender Test für alle Arbeitnehmer denkbar, um Verdachtsfälle aufzuklären. Dies steht jedoch im Moment mangels gesetzlicher Regelung auf wackeligen Beinen. Eine vertragliche oder tarifvertragliche Einigung kann diese Problematik jedoch auflösen. Damit ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zu Corona-Tests verpflichten kann, ist andernfalls nämlich ein wichtiger Grund erforderlich. Immerhin stellt ein solcher Test einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers dar. Die Schutzpflichten des Arbeitgebers können einen solchen gewichtigen Grund durchaus darstellen. Denn es ist auch Aufgabe des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen, wenn sie für sich oder andere Personen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Angesichts der Übertragungswege und der konkrete Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus könnte dies durchaus ein Argument für einen verpflichtenden Test darstellen. Als Arbeitgeber ist bei ... |
---|
|
---|
|
Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet. Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden. ➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen - nur € 59,95 incl. MwSt. |
---|
|
---|
|
Haftungsausschluss Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden. |
---|
|
---|
| |