AnwaltOnline - Arbeitsrecht Mai 2021

ISSN: 1619-7135

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Interessante Urteile

 

Höhe einer betrieblichen Altersversorgung und die Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung

Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung lediglich anteilig berücksichtigt werden.

Ebenso kann eine Versorgungsregelung vorsehen, dass eine Höchstgrenze eines ...

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Sofortige Löschung einer Abmahnung mit Ende des Arbeitsvertrags

Der Anspruch auf Löschung in Form der Entfernung einer Abmahnung wird nicht durch § 35 BDSG 2018 eingeschränkt oder wegen § 26 BDSG 2018 ausgeschlossen.

Der Löschungsanspruch aus Art 17 EUV 2016/679 verlangt nicht die Darlegung des Arbeitnehmers mit Hilfe objektiver Anhaltspunkte, ...

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Aufwendungen für einen Schulhund als Werbungskosten

Aufwendungen für einen sog. Schulhund können bis zu 50 % als Werbungskosten bei den Einkünften einer Lehrerin aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Ein hälftiger Werbungskostenabzug ist nicht zu beanstanden, wenn der Hund innerhalb einer regelmäßig fünftägigen Unterrichtswoche arbeitstäglich in der Schule eingesetzt ...

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Sichtung und Auswertung von Dateien auf einem Dienstrechner: zulässig oder nicht?

Der dringende Verdacht einer Pflichtverletzung kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen.

Die Einsichtnahme in auf einem Dienstrechner des Arbeitnehmers gespeicherte und nicht als "privat" gekennzeichnete Dateien setzt nicht zwingend einen ...

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Weitere Urteile zum Arbeitsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

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Das Thema des Monats

 

Betriebliche Altersversorgung: Rechte und Pflichten

Die betriebliche Altersversorgung wird als Bestandteil der Altersvorsorge in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert:

Sagt ein Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zu, so liegt eine betriebliche Altersversorgung vor. Diese Zusage ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers.

Die Zusage kann gegenüber Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden und (nicht-)beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH und Mitgliedern des Vorstandes einer Aktiengesellschaft aber auch Betriebsfremden aus Anlass einer ausschließlichen Tätigkeit für ein Unternehmen erfolgen.

Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge kann durch den Arbeitgeber allein, vom Arbeitnehmer oder von beiden Parteien finanziert werden. Sie bietet zudem auch Steuer- und Sozialversicherungsvorteile.

Arbeitnehmer kann Entgeltumwandlung verlangen!

Der Arbeitnehmer kann die Entgeltumwandlung von Gehaltsteilen in die betriebliche Altersversorgung verbindlich verlangen. Hierauf hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch (§ 1a i.V.m. § 17 BetrAVG), wenn er in der Rentenversicherung pflichtversichert ist - und zwar bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung pro Jahr. Der Arbeitnehmer kann jedoch nicht gezwungen werden, den Anspruch geltend zu machen.

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn vor 2002 bereits eine per Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung bestand.

Eine Umwandlung muss tarifvertraglich vorgesehen bzw. zugelassen sein, sofern das Entgelt aufgrund eines Tarifvertrages gezahlt wird.

Eine betriebliche Altersversorgung, die mittels Entgeltumwandlung finanziert wurde, ist sofort gesetzlich unverfallbar.

Besonderheiten im öffentlichen Dienst

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es eine gesonderte Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VbL).

Lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung?

Eine (einmal) vom Arbeitgeber zugesagte Zahlung einer Betriebsrente ist bindend und kann auch bei schlechter wirtschaftlicher Lage nicht gestrichen werden.

Der Arbeitnehmer profitiert von der betrieblichen Altersversorgung zudem ...

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Arbeitszeugnis-Check

Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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