AnwaltOnline - Arbeitsrecht November 2020 ISSN: 1619-7135
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Anspruch auf ein ungelochtes Arbeitszeugnis? Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein ungelochtes Arbeitszeugnis, wenn sein Arbeitgeber ungelochtes Geschäftspapier besitzt und benutzt oder die Verwendung ungelochten Papiers für die Zeugniserstellung in der betreffenden Branche Standard ist (beides hier verneint).
Eine Lochung stellt kein unzulässiges Geheimzeichen ... |
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Zuweisung anderer Tätigkeit und die örtliche Versetzung im Rahmen des Direktionsrechts Nach § 106 Satz 1 GewO darf der Arbeitgeber u.a. sowohl den Inhalt als auch den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit dieser nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist. Der Arbeitgeber, der sich auf die Wirksamkeit einer Direktionsrechtsausübung beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast für ... |
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Kündigung wegen exzessiver Privatnutzung von Internet und E-Mail trotz entsprechenden Verbots Wenn ein Arbeitnehmer trotz entsprechenden Verbots während der Arbeitszeit Internet und E-Mail für private Zwecke benutzt und dies an mehreren Tagen durchgehend und auch über Monate hinweg erfolgte, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. ... |
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AGG-Entschädigung: Behauptungen „ins Blaue“ reichen nicht! Auch bei der Darlegung von Indizien im Rahmen eines Diskriminierungsprozesses reichen Behauptungen ins Blaue hinein nicht aus.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger begehrt Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung aufgrund seiner Schwerbehinderung nach einer abgelehnten Bewerbung. ... |
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Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95 Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen.
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Weihnachtsgeld: Wann besteht ein Anspruch? Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf die Auszahlung von Weihnachtsgeld, vielmehr handelt es sich um Tarifvereinbarungen oder aber individual-arbeitsvertragliche Regelungen, betriebliche Übung oder Betriebsvereinbarungen.
Wann liegt betriebliche Übung vor?
Von einer betrieblichen Übung wird in der Regel dann gesprochen, wenn in der Vergangenheit vorbehaltlos eine Weihnachtsgratifikation über mindestens 3 Jahre ausgezahlt wurde.
Die Zahlung kann in diesem Fall grundsätzlich im 4. oder späteren Jahren nicht verweigert werden.
Es kommt hierfür bei der Zahlung insbesondere darauf an, dass diese vorbehaltlos erfolgte - wird jeder Arbeitnehmer schriftlich in jedem Jahr darüber informiert, dass es sich bei der Zahlung um eine freiwillige und jederzeit widerrufbare Leistung handelt, so liegt keine vorbehaltlose Zahlung vor und eine betriebliche ... |
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Weihnachtsgeld: Wie hoch fällt es aus? Wie viel Geld erhält nun der einzelne Arbeitnehmer, wenn ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht?
Die Höhe des Weihnachtsgeldes regelt sich nach der jeweiligen ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung.
Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch beim Weihnachtsgeld
Grundsätzlich sind jedoch alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln, sofern es sich nicht um sachgemäße Differenzierungen handelt, beispielsweise können übertariflich entlohnte Arbeitnehmer vom Weihnachtsgeld ausgenommen werden. Ebenfalls sachgemäß ist es beispielsweise, wenn Arbeitnehmer, ... |
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Rückzahlung des Weihnachtsgeldes? Rückzahlungspflichten bei (vorzeitiger) Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben sich aus arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen sowie dem Charakter des Weihnachtsgeldes.
Ist das Weihnachtsgeld als Anerkennung von geleisteter Arbeit gedacht, so besteht zumindest ein anteiliger Anspruch, bei Belohnung der Betriebstreue scheidet ein solcher Anspruch indes aus. Hat das Weihnachtsgeld einen Mischcharakter und soll sowohl geleistete Arbeit als auch Betriebstreue belohnen, so scheidet ein anteiliger Anspruch ebenfalls aus, sofern ein anderes nicht arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart wurde.
Besteht keine Stichtagsregelung und ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.
Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.
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