AnwaltOnline - Arbeitsrecht Dezember 2021

ISSN: 1619-7135

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Interessante Urteile

 

Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei Alkoholerkrankung

Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des ...

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Tarifvertragliche Entgeltgrundsätze auch für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer?

Erhöht ein tarifgebundener Arbeitgeber das Gehalt eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers mehrfach analog zum Tarifvertrag, führt dies allein nicht zu einer konkludent vereinbarten statischen oder dynamischen Anwendbarkeit der jeweiligen Tarifverträge, sondern lediglich zu einer Veränderung der vereinbarten Vergütung im ...

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Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

Zum Beschäftigungsanspruch im ungekündigten Arbeitsverhältnis ist festzustellen, dass dieser sich nicht ausdrücklich im Gesetz wiederfindet.

Noch heute ist nach dem Wortlaut des geänderten § 611a BGB das Arbeitsverhältnis als schuldrechtliches Austauschverhältnis konzipiert: Der ...

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Eigenart der Arbeitsleistung als Befristungsgrund bei programmgestaltenden Mitarbeitern im Rundfunkbereich

Bei der Prüfung, ob die Befristung des Arbeitsvertrags eines programmgestaltenden Mitarbeiters mit einer Rundfunkanstalt wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt ist, ist eine einzelfallbezogene Abwägung zwischen dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Bestandsschutzinteresse ...

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Weitere Urteile zum Arbeitsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

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Das Thema des Monats

 

Wie unterscheidet sich der Arbeitsvertrag von ähnlichen Vertragstypen?

Der Arbeitsvertrag ist eine Unterform des Dienstvertrags nach §§ 611 ff. BGB mit der Besonderheit, dass seine Parteien Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind. Beim normalen Dienstvertrag ist derjenige, der zur Leistung von Diensten verpflichtet ist, vom Auftraggeber nicht sozial abhängig.

Ein Beispiel dafür ist etwa der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt. Demgegenüber besteht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber soziale und im allgemeinen auch wirtschaftliche Abhängigkeit. Dadurch ist der Arbeitnehmer verstärkt schutzbedürftig - diesem Umstand wird in einer Vielzahl von Gesetzen Rechnung getragen, z.B. im KSchG, Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz, den verschiedenen Bänden des Sozialgesetzbuchs usw..

Rechtliche Gestaltung

Da somit der Arbeitsvertrag zahlreichen, von den Vertragsparteien häufig nicht abänderbaren Bestimmungen unterliegt, sind die Vertragsparteien oft bestrebt, ihre Beziehungen rechtlich so zu gestalten, dass sich daraus kein Arbeitsverhältnis ergibt.

Hier gibt es etwa die Möglichkeit des Franchising, eine rechtliche Gestaltung, bei der der Dienstleistende seine rechtliche Selbstständigkeit behält. Allerdings ist für die Frage, ob jemand Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist, nicht die Bezeichnung maßgebend, welche die Beteiligten ihren rechtlichen Beziehungen gegeben haben, sondern deren tatsächliche Qualität.

Stellt sich heraus, dass der Dienstleistende in Wahrheit von seinem Vertragspartner wie ein Arbeitnehmer sozial und wirtschaftliche abhängig und dessen Weisungen unterworfen ist, so ist auch von einem Arbeitsverhältnis auszugehen, mit der Folge, dass die dafür geltenden Vorschriften anwendbar sind.

Für die Sozialversicherung ist die Abgrenzung von Arbeitnehmern und Scheinselbstständigen seit 1999 gesetzlich definiert (§§ 7ff SGB IV).

Der Arbeitsvertrag ist ein entgeltlicher Vertrag. Verpflichtet sich jemand, für einen anderen ohne Entlohnung dessen Geschäfte zu besorgen, so liegt regelmäßig kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Auftragsverhältnis ...

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Arbeitszeugnis-Check

Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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