AnwaltOnline - Arbeitsrecht Dezember 2022 ISSN: 1619-7135
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Anspruchsgrundlage einer betrieblichen Altersversorgung Will ein gewerkschaftlicher Arbeitgeber künftige und damit noch nicht erdiente dienstzeitabhängige Zuwächse von Betriebsrentenanwartschaften verringern, muss er darlegen, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte ohne den Eingriff anzunehmen ist, dass gewerkschaftliche Handlungsspielräume, die über bereits bestehende und ... |
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Abrücken des Arbeitgebers von der zunächst erteilten sogenannten Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel im geänderten Arbeitszeugnis Ein Arbeitnehmer kann unmittelbar aus § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO keinen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel ableiten. Das Interesse des Arbeitgebers, seine innere Einstellung zu dem Arbeitnehmer sowie seine Gedanken- und Gefühlswelt nicht offenbaren zu müssen, ist dabei höher zu bewerten als das Interesse des ... |
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Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung einer Beamtin Der von der Rechtsprechung entwickelte sog. beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch findet seinen Rechtsgrund im Beamtenverhältnis und begründet einen unmittelbar gegen den Dienstherrn gerichteten Ersatzanspruch für Schäden, die aus einer Verletzung der aus dem Beamtenverhältnis folgenden Pflichten entstehen. ... |
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Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses Nach § 85 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Die Entscheidung über die Zustimmung trifft das Integrationsamt im Grundsatz nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen. ... |
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Weihnachtsfeier Viele Firmen richten gegen Ende des Jahres eine Weihnachtsfeier aus. Solche Veranstaltungen haben oft Tradition und sollen unter anderem auf die Wertschätzung der Arbeitnehmer und ihrer erbrachten Leistung zum Ausdruck bringen. Sie bringen aber auch eine Menge rechtlicher Fragen für die Beteiligten mit sich, deren Spektrum von Haftung bis zur Teilnahmepflicht reicht.
Muss der Arbeitgeber eine Weihnachtsfeier ausrichten?
Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass der Arbeitgeber (selbstverständlich) nicht dazu verpflichtet ist, eine Weihnachtsfeier auszurichten – auch dann nicht, wenn dies in den Jahren zuvor erfolgt ist. In dieser Hinsicht kann keine betriebliche Übung entstehen.
Aus Gründen des Betriebsklimas ist es dennoch regelmäßig nicht unbedingt ratsam, eine Weihnachtsfeier einfach zu streichen.
Müssen Arbeitnehmer an der Weihnachtsfeier teilnehmen?
Hat ein Arbeitnehmer kein Interesse an der Teilnahme, so kann er hierzu nicht verpflichtet werden – der Besuch der Weihnachtsfeier ist grundsätzlich freiwillig.
Gibt es bei der Weihnachtsfeier Geschenke, so kann der Arbeitnehmer, der nicht teilnimmt, diese nicht für sich einfordern (ArbG Köln, 9.10.2013 - Az: 3 Ca 1819/13). Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene arbeitsunfähig erkrankt ist.
Sofern die Feier während der regulären Arbeitszeiten stattfindet, muss ein Arbeitnehmer, der nicht teilnehmen möchte, stattdessen arbeiten. Nur dann, wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich gestattet, dürfen diese Arbeitnehmer stattdessen nach Hause gehen.
Umgekehrt hat der Arbeitnehmer aber auch keinen Anspruch darauf, zur Feier eingeladen zu werden. Es kann unter Umständen sogar erforderlich sein, im Falle, dass ein dringender betrieblicher Sachgrund vorliegt, ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.
Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.
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