Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Arbeitsrecht Dezember 2024 ISSN: 1619-7135
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Nichteinladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte, die nach den schriftlichen Bewerbungsunterlagen eine ihrerseits diskriminierungsfrei bestimmte fachliche Eignungsvoraussetzung, die im Anforderungsprofil ausdrücklich und eindeutig bezeichnet ist, nicht erfüllen, müssen nicht zu ... |
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Wann ist eine Stellenanzeige altersdiskriminierend? Enthält eine Stellenausschreibung Formulierungen, insbesondere Anforderungen, die „auf den ersten Blick“ den Anschein erwecken, der Arbeitgeber habe den Arbeitsplatz unter Verstoß gegen § 11 AGG ausgeschrieben, kann dies die Vermutung nach § 22 AGG begründen, der/die erfolglose Bewerber/in sei im ... |
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Zielvereinbarung muss mit dem Arbeitnehmer verhandelt werden! Hat sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantieme- oder Bonuszahlung geknüpft ist, erfüllt er diese Vertragspflicht regelmäßig nur, wenn er mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führt und es ... |
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Gesamtschwerbehindertenvertretung und die Teilnahme an Betriebsversammlungen Die Wahrnehmung der Interessen der schwerbehinderten Menschen, die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt ist, durch die Gesamtschwerbehindertenvertretung (sog. erstrecktes Mandat) umfasst auch deren ... |
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Kündigungscheck: So sorgen Sie für Klarheit! Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen.
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Weihnachtsfeier: Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen Viele Firmen richten gegen Ende des Jahres eine Weihnachtsfeier aus. Solche Veranstaltungen haben oft Tradition und sollen unter anderem die Wertschätzung der Arbeitnehmer und ihrer erbrachten Leistung zum Ausdruck bringen. Sie bringen aber auch eine Menge rechtlicher Fragen für die Beteiligten mit sich, deren Spektrum von Haftung bis zur Teilnahmepflicht reicht.
Muss der Arbeitgeber eine Weihnachtsfeier ausrichten?
Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass der Arbeitgeber (selbstverständlich) nicht dazu verpflichtet ist, eine Weihnachtsfeier auszurichten – auch dann nicht, wenn dies in den Jahren zuvor erfolgt ist. In dieser Hinsicht kann keine betriebliche Übung entstehen.
Aus Gründen des Betriebsklimas ist es dennoch regelmäßig nicht unbedingt ratsam, eine Weihnachtsfeier einfach zu streichen.
Müssen Arbeitnehmer an der Weihnachtsfeier teilnehmen?
Hat ein Arbeitnehmer kein Interesse an der Teilnahme, so kann er hierzu nicht verpflichtet werden – der Besuch der Weihnachtsfeier ist grundsätzlich freiwillig.
Gibt es bei der Weihnachtsfeier Geschenke, so kann der Arbeitnehmer, der nicht teilnimmt, diese nicht für sich einfordern (ArbG Köln, 09.10.2013 - Az: 3 Ca 1819/13). Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene arbeitsunfähig erkrankt ist.
Sofern die Feier während der regulären Arbeitszeiten stattfindet, muss ein Arbeitnehmer, der nicht teilnehmen möchte, stattdessen arbeiten. Nur dann, wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich gestattet, dürfen diese Arbeitnehmer stattdessen nach Hause gehen.
Umgekehrt hat der Arbeitnehmer aber auch keinen Anspruch darauf, zur Feier eingeladen zu werden. Es kann unter Umständen sogar erforderlich sein, im Falle, dass ein dringender betrieblicher Sachgrund vorliegt, der es erfordert, ein Teilnahmerecht auszuschließen (zum Beispiel Notfallversorgung).
Dürfen Arbeitnehmer von der Weihnachtsfeier ausgeschlossen werden?
Der willkürliche Ausschluss eines Arbeitnehmers von einer Weihnachtsfeier ist aber durch den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ausgeschlossen und würde zudem Mobbing- oder Diskriminierungs-Vorwürfen Tür und Tor öffnen.
Wenn alle Arbeitnehmer eingeladen sind, hat also jeder Arbeitnehmer ein Teilnahmerecht.
Freie Mitarbeiter und Leiharbeiter müssen - zumindest aus arbeitsrechtlichen Gründen - nicht zur Weihnachtsfeier eingeladen werden.
Muss die Zeit der Feier vergütet werden?
Findet die Weihnachtsfeier außerhalb der üblichen Arbeitszeit statt, so ist diese Zeit auch nicht vom Arbeitgeber zu vergüten.
Es kann aber „eine betriebliche Übung“ und damit ein Anspruch auf Anrechnung als Arbeitszeit entstehen, wenn die Teilnahme an Feiern wiederholt vorbehaltlos mit Zeitgutschriften honoriert wurde. Daher empfiehlt es ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.
Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.
➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen |
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