AnwaltOnline - Arbeitsrecht Februar 2022 ISSN: 1619-7135 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
---|
|
---|
|
Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
---|
|
---|
|
Sind Sondervergütungen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit kündigungsrelevant? Sondervergütungen iSv. § 4a EFZG begründen selbst in Jahren, in denen der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig war, keine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung für den Arbeitgeber. Hierzu führte das Gericht aus: Die Wirksamkeit einer - wie hier - auf krankheitsbedingte Fehlzeiten gestützten ordentlichen Kündigung setzt zunächst eine negative Gesundheitsprognose ... |
---|
|
---|
|
Wann ist eine Ausschlussklausel intransparent? Eine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Arbeitsvertrag, die eine Verfallfrist/Ausschlussfrist zum Gegenstand hat, ist nicht deshalb intransparent nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und unwirksam, weil sie Ansprüche aus ihrem Anwendungsbereich nicht ausdrücklich ausnimmt, deren Erfüllung der Arbeitgeber ... |
---|
|
---|
|
Keine Aufrechnung gegen eine Bruttolohnforderung und einen Spesenanspruch des Arbeitnehmers Gegen Bruttolohnforderungen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn die Höhe der Abzüge ist bekannt. Aufgerechnet werden kann nur gegen Nettolohnforderungen des Arbeitnehmers. Denn andernfalls wäre nicht klar, in welcher Höhe das Gericht über die ... |
---|
|
---|
|
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Tantiemen und Sonderzahlungen aus betrieblicher Übung Im Falle der betrieblichen Übung wird dem Verhalten des Arbeitgebers eine konkludente Willenserklärung entnommen, die vom Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB angenommen werden kann. Nach etablierter Rechtsprechung muss deshalb die Frage, ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen ... |
---|
|
---|
|
Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95 Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen. Bei uns erhalten Sie einen ➠ Kündigungscheck zum günstigen Pauschalpreis von nur € 79,95 incl. MwSt. schriftlich per E-Mail oder in Form eines persönlichen Telefongesprächs. |
---|
|
---|
|
Corona und Quarantäne – welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer? Immer wieder müssen sich Arbeitnehmer aufgrund eines Corona-Verdachts oder als Kontaktperson in Quarantäne begeben. Dies führt auch zu arbeitsrechtlichen Fragen, die klärungsbedürftig sind. Ist man in Quarantäne verpflichtet zu arbeiten? Unter Quarantäne stehende Arbeitnehmer sind, solange sie keine Krankheitssymptome zeigen, weiter arbeitsfähig und damit grundsätzlich zur Arbeitsleistung verpflichtet. Dementsprechend darf ein Arbeitnehmer aufgrund einer Quarantäne keinesfalls einfach die Arbeit einstellen. Dies würde eine Arbeitsverweigerung darstellen, die der Arbeitgeber mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung sanktionieren könnte. Vielmehr müssen von Quarantäne betroffene Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber informieren. Soweit der Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten kann, muss er seine Tätigkeit trotz Quarantäne fortführen. Ab wann muss man sich in Quarantäne begeben? Je nach Landesrecht (z.B. in Nordrhein-Westfalen) gilt Quarantäne bereits automatisch nach Erhalt eines positiven Corona-Schnell- oder PCR-Tests! Jedenfalls mit Erhalt einer behördlichen Ordnungsverfügung steht deren Empfänger unter Quarantäne. Wann darf der Arbeitgeber Homeoffice anordnen? Ist ein Arbeitnehmer infolge Quarantäne daran gehindert, seinen betrieblichen Arbeitsplatz aufzusuchen, ist sein Arbeitgeber berechtigt, Homeoffice anzuordnen, soweit der Arbeitnehmer die konkrete Tätigkeit aus dem Homeoffice heraus erledigen kann und ihm die notwendigen Arbeitsmittel zu Hause zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden. Im übrigen sind Arbeitgeber verpflichtet, in bestimmten Fällen das Arbeiten von zu Hause anzubieten. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Dies können z.B. mangelnde räumliche und technische Gegebenheiten in der Wohnung des Beschäftigten sein. Es genügt eine formlose Mitteilung des Beschäftigten, dass seine persönlichen Umstände Homeoffice nicht zulassen. Ersetzt Quarantäne die Krankschreibung? Zeigen sich beim Arbeitnehmer Krankheitssymptome, muss er sich genauso wie bei sonstigen Krankheiten auch vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Die gesetzlich oder behördlich angeordnete Quarantäne selbst gilt demgegenüber nicht als Krankschreibung. Da es in der Regel nicht erlaubt ist, die Quarantäne für einen Arztbesuch zu unterbrechen und den Arzt in seinen Praxisräumlichkeiten aufzusuchen, muss der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung telefonisch beim Arzt anfordern. Erhält man in Quarantäne Lohnfortzahlung? Solange der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, gelten für ihn die üblichen Regelungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet, ... |
---|
|
---|
|
Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet. Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden. ➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen - nur € 59,95 incl. MwSt. |
---|
|
---|
|
Haftungsausschluss Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden. |
---|
|
---|
| |