Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juli 2024 ISSN: 1619-7135 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Betriebsratsanhörung in der Wartezeit Auch in der gesetzlichen Wartezeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Betriebsrat vor einer beabsichtigten Kündigung zu hören. Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wonach der Betriebsrat „vor jeder Kündigung“ zu hören ist. Auch wenn ein individual-rechtlicher Kündigungsschutz nicht ... |
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Bindungswirkung eines Zwischenzeugnisses Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen des § 109 GewO entspricht. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss sich das Zeugnis auf Verhalten und Leistung erstrecken (qualifiziertes Zeugnis), § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO. Dabei richtet sich der ... |
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Schwerbehinderung: Anspruch auf Ersatztermin für ein Bewerbungsgespräch 1. Die Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung schwerbehinderter Menschen zu einem Vorstellungsgespräch nach § 165 Satz 3 SGB IX beinhaltet auch das Erfordernis einen Ersatztermin anzubieten, wenn der sich bewerbende schwerbehinderte Mensch seine Verhinderung vor der Durchführung des vorgesehenen Termins unter Angabe eines hinreichend gewichtigen ... |
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Arbeitnehmerüberlassung: Besserstellung von Leiharbeitnehmern gegenüber eigenen Arbeitnehmern Ein Arbeitnehmer wird nicht deshalb zu einem Leiharbeitnehmer, weil seine direkten Vorgesetzten und die Mehrzahl der Mitarbeiter im Betrieb nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Arbeitgeberin stehen, sondern als Leiharbeitnehmer aus einem anderen (konzernangehörigen) Unternehmen oder als zugewiesene Beamte beschäftigt sind. ... |
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Kündigungscheck: So sorgen Sie für Klarheit! Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen. ➠ Kündigungscheck |
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Ordentliche Kündigung: Sind Kündigungsgründe erforderlich? Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer, die diese nicht erwarten, oftmals ein schwerer Schlag. Es stellt sich die Frage, warum die Kündigung ausgesprochen wurde, doch in der Kündigung selbst findet sich bei einer ordentlichen Kündigung in den seltensten Fällen eine genaue Begründung. Es stellt sich daher die Frage, ob der Arbeitgeber dem gekündigten Arbeitnehmer nicht mitteilen muss, warum die Kündigung konkret ausgesprochen wurde. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil ein fehlender oder nicht anerkannter Kündigungsgrund eine Kündigung unwirksam machen kann. Wann ist keine genaue Begründung im Kündigungsschreiben erforderlich? Findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) keine Anwendung auf das Arbeitsverhältnis, so sind bei einer ordentlichen Kündigung für die Wirksamkeit der Kündigung vom Arbeitgeber keine Gründe zu nennen. Es steht dem Kündigenden zwar frei, seine Entscheidung genau zu begründen; anzuraten ist dies jedoch nicht, da sich dann möglicherweise auf bestimmte Kündigungsgründe festgelegt wird. Es genügt, wenn die sonstigen Formvorschriften eingehalten werden. Ein kündigender Arbeitnehmer kann die Kündigung grundsätzlich ohne Nennung von Gründen aussprechen. Kündigung im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes Eine Kündigung des Arbeitgebers muss im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes jedoch sozial gerechtfertigt sein. Das Kündigungsschutzgesetz greift dann, wenn der Betrieb mehr als zehn (bzw. bei Vertragsschluss vor dem 01.01.2004: fünf) Arbeitnehmer (ohne Azubis) beschäftigt und das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden werden hierbei mit 0,5 und mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 gerechnet. Eine ordentliche Kündigung ist dann sozial gerechtfertigt, wenn ein zulässiger Kündigungsgrund (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt) besteht, eine Sozialauswahl getroffen wurde und der Kündigungsgrund auf ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet. Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden. ➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen |
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