AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juni 2022

ISSN: 1619-7135

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Interessante Urteile

 

Wann muss der Arbeitgeber die Betriebsratsschulung zahlen?

Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen.

Dazu gehören die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte ...

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Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers?

Der Annahme eines Arbeitsverhältnisses steht es nicht entgegen, wenn der Vertrag der Parteien nicht als Arbeitsverhältnis bezeichnet ist. In diesem Fall kommt es auf die tatsächliche Vertragsdurchführung und nicht auf die Bezeichnung im Vertrag an. Durch Parteivereinbarung kann die Bewertung einer ...

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Kündigung wegen Missbrauch der für die Zeiterfassung erforderlichen Chipkarte

Arbeitszeitmanipulation und der Missbrauch des Chips für die Zeiterfassung rechtfertigen die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers.

Hierzu führte das Gericht aus:

Dem Arbeitsgericht ist darin zu folgen, dass aufgrund der Aussage des Zeugen B feststeht, dass der Kläger seinen elektronischen Chip für die Bedienung des ...

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Entlassung eines Beamten auf Probe bei charakterlichen Mängeln

Charakterliche Mängel, die aus einem in strafrechtlichen Verfahren festgestellten Verhalten (hier: geplante Einschüchterungsversuche mittels Körperverletzung und Todesdrohungen) des Beamten auf Probe resultieren, können zu einer Entlassung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG führen. ...

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Weitere Urteile zum Arbeitsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95

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Das Thema des Monats

 

Fristlose / Außerordentliche Kündigung

Fristlose oder außerordentliche Kündigung – Wo liegt der Unterschied?

Oftmals wird von einer fristlosen Kündigung gesprochen, obwohl es sich tatsächlich um eine außerordentliche Kündigung handelt.

Eine außerordentliche Kündigung muss nämlich nicht zwingend fristlos ausgesprochen werden.

Eine außerordentliche Kündigung (mit Auslauffrist) kann dann ausgesprochen werden, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund von gesetzlichen oder tariflichen Gründen nicht gekündigt werden kann.

Eine fristlose Kündigung ist dagegen immer auch eine außerordentliche Kündigung und kann nur dann ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Außerordentliche Kündigungen können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden.

Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Eine außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann z.B. gerechtfertigt sein bei:

  • Alkoholmissbrauch (nicht aber Trunksucht)
  • Arbeitsverweigerung
  • Diebstahl (auch bei geringwertigen Gütern, vgl. Bagatellkündigung)
  • Misshandlungen, Beleidigungen oder Mobbing von Arbeitgebers oder Mitarbeitern
  • Vortäuschung einer Krankheit
  • Straftaten und/oder Schmiergeldannahme
  • Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot
  • Verstoß gegen die Betriebsordnung
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ...
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Arbeitszeugnis-Check

Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

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