Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Arbeitsrecht Juni 2024 ISSN: 1619-7135 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Arbeitsunfall bei einem Fahrradausflug? Es liegt kein Arbeitsunfall bei einem Fahrradausflug, den ein selbständiger Versicherungsmakler an einem Sonntag mit einem ihm bekannten, potentiellen zukünftigen Mitarbeiter/Geschäftspartner unternommen hat, vor. ... |
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Umgruppierung und die Beteiligung des Betriebsrats Beantragt der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 BetrVG die Zustimmung zur Umgruppierung in den seiner Ansicht nach gem. § 4a TVG zur Anwendung kommenden Mehrheitstarifvertrag, muss er die Überlegungen, wie er die Mehrheitsverhältnisse ermittelt hat, nicht mitteilen. Denn der Betriebsrat kann ... |
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Kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes wenn innerhalb von drei Monaten eine neue Stelle angetreten wird Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände ist nach Ausspruch einer fristlosen Arbeitgeberkündigung regelmäßig nicht anzunehmen, der Arbeitnehmer hätte es böswillig unterlassen, eine zumutbare Tätigkeit anzunehmen, wenn er binnen drei Monaten eine neue Stelle findet und antritt. ... |
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Unterlassungsanspruch wegen der Behinderung der Betriebsratsarbeit Der Betriebsrat hat einen Unterlassungsanspruch wegen der Behinderung der Betriebsratsarbeit gegen die Arbeitgeberin, wenn diese Betriebsratsmitgliedern und nachrückenden Ersatzmitgliedern Gehaltskürzungen androht, wenn diese zu Sitzungen des Betriebsrats, zu denen sie geladen sind, gehen. ... |
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Kündigungscheck: So sorgen Sie für Klarheit! Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen. ➠ Kündigungscheck |
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Kann ein Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt gekündigt werden? Nach der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags gehen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in aller Regel davon aus, dass damit eine langfristige Vertragsgrundlage getroffen wurde, auf die man sich verlassen kann. Doch das ist nicht immer der Fall - möglicherweise hat sich noch besserer Bewerber gefunden oder ein anderer Arbeitgeber konnte ein besseres Angebot machen, sodass sich die Frage gestellt, ob bereits vor dem ersten Arbeitstag gekündigt oder vom Arbeitsvertrag zurückgetreten werden kann. Rücktritt vom Arbeitsvertrag - geht das? Nachdem der Arbeitsvertrag geschlossen wurde, ist ein Vertragsrücktritt nicht möglich, sofern im Arbeitsvertrag kein freies Rücktrittsrecht vereinbart wurde. Dies ist aber vollkommen unüblich. Wenn der Vertrag aufgrund eines Irrtums oder einer arglistigen Täuschung abgeschlossen wurde, kann er jedoch angefochten werden. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber wesentliche Informationen vorenthalten hat, die den Arbeitnehmer davon abgehalten hätten, den Vertrag zu unterzeichnen. Kündigung des Arbeitnehmers vor Arbeitsantritt: Auf den Arbeitsvertrag kommt es an! Die Frage, ob die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schon vor Arbeitsbeginn möglich ist, richtet sich nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages. Die häufig verwendete Formulierung „ während der Probezeit gilt eine beiderseitige Kündigungsfrist von ...“ ist nicht als Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit vor Dienstantritt sondern nur dahingehend zu werten, dass, solange die Probezeit andauert, eine verkürzte Kündigungsfrist gilt. Falls für das zu beurteilende Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt, können sich auch in ihm Bestimmungen zur Kündigungsmöglichkeit vor Dienstantritt finden. Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden. Anders sieht es aus, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde oder sich der Ausschluss der Kündigung aus den Umständen - etwa der Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall des Nichtantritts der Arbeit - zweifelsfrei ergibt. Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung ist auch in einen Formulararbeitsvertrag zulässig ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet. Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden. ➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen |
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