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AnwaltOnline - Arbeitsrecht Mai 2024

ISSN: 1619-7135

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Interessante Urteile

 

Übernahme von Arbeitnehmeranteilen zur Rentenversicherung zum Zweck der Arbeitnehmerbindung

Die Übernahme von Arbeitnehmeranteilen zur Rentenversicherung bei Lehrkräften die noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet haben, stellt sich als angemessenes Mittel dar, um deren Wechsel in ein Beamtenverhältnis beim Freistaat Bayern zu verhindern.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich frei, den Personenkreis abzugrenzen, ...

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Mindesturlaubsanspruch übersteigender Urlaub kann frei geregelt werden

Tarifvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln. ...

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Entsteht ein Arbeitsverhältnis bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung?

Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AÜG kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer zustande, wenn der Arbeitsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer unwirksam ist. Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Arbeitnehmerüberlassung entgegen § 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG nicht ausdrücklich als solche ...

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Wie berechnet sich der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

§ 18 Satz 2 MuSchG kann bei tariflichen Jahresarbeitszeitmodellen mit saisonal stark schwankender variabler Vergütung extensiv dahingehend auszulegen sein, dass zur Ermittlung des als Mutterschutzlohn zu zahlenden durchschnittlichen Arbeitsentgelts auf einen zwölfmonatigen Referenzzeitraum abzustellen ist. ...

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Weitere Urteile zum Arbeitsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Kündigungscheck: So sorgen Sie für Klarheit!

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen.

➠ Kündigungscheck

 

Das Thema des Monats

 

Wann ist die Kündigung fristgerecht?

Für eine fristgerechte Kündigung müssen Arbeitgeber aber auch Arbeitnehmer sich an bestimmte Fristen und Formvorschriften halten, damit die Kündigung auch zum gewünschten Termin wirksam wird. Dies ist für alle Beteiligten wichtig, weil es für die erforderliche Planungssicherheit sorgt.

Formvorschriften bei der Kündigung

Eine mündliche Kündigung allein ist nicht ausreichend (§ 623 BGB), eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform und ist dementsprechend auch eigenhändig zu unterschreiben, eine E-Mail, ein Fax oder eine WhatsApp-Nachricht sind nicht ausreichend.

Zudem muss die Kündigung Name und Anschrift des Kündigenden und des Empfängers enthalten und es muss eindeutig zu erkennen sein, dass und zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Der Beendigungstermin sollte daher immer konkret bezeichnet werden.

Das Arbeitsverhältnis besteht übrigens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter - und zwar mit allen Rechten und Pflichten für die Beteiligten.

Wann ist eine Kündigung fristgerecht?

Der Zugang der Kündigung muss beim Empfänger fristgerecht erfolgen. Grundsätzlich gilt, dass eine Kündigung nur dann fristgerecht ist, wenn sie dem Empfänger innerhalb der Frist zugegangen ist.

Bei Zustellung per Post oder Boten wird die Kündigung grundsätzlich wirksam, wenn der Empfänger von ihr Kenntnis nimmt bzw. unter gewöhnlichen Umständen damit zu rechnen ist, dass der Empfänger sie zur Kenntnis nehmen konnte.

Der Empfänger muss - etwa durch Einwurf des Kündigungsschreibens in seinen Briefkasten während der üblichen Postzustellzeit - die Möglichkeit haben, von der Kündigung Kenntnis zu nehmen. Der Poststempel genügt also nicht.

Der Kündigende muss im Streitfall den fristgerechten Zugang beweisen können. Dieser Beweis wird durch die Aufgabe zur Post nicht erbracht.

Wenn die Frist eng ist, empfiehlt es sich daher, die Kündigungserklärung persönlich abzugeben und quittieren zu lassen oder den Brief - möglichst unter Zeugen - während der üblichen Postzustellzeit in den Briefkasten einzuwerfen.

Wird die Kündigung persönlich übergeben, geht sie am Tag der Übergabe zu.

Bei der Berechnung des Fristbeginns wird der Tag, an dem ...

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Arbeitszeugnis-Check

Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

Arbeitszeugnis prüfen lassen

 

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