AnwaltOnline - Arbeitsrecht März 2022 ISSN: 1619-7135 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Prozessbeschäftigung und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Wird ein gekündigter Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem titulierten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch vorläufig weiterbeschäftigt, bestehen keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Entgeltzahlung an ... |
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Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung Eine Entblößung der Genitalien eines anderen unter Missachtung seines Rechts auf Selbstbestimmung, wem gegenüber und in welcher Situation er sich unbekleidet zeigen möchte, stellt ein sexuell bestimmtes Verhalten iSv. § 3 Abs. 4 AGG dar. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte produziert Automobile. Der Kläger war bei ihr seit 2014, zuletzt in der Fertigung, beschäftigt. In der Nachtschicht vom 1./2. Mai 2019 näherte er sich ... |
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Unwirksamkeit eines Teilzeitangebotes nach dem TzBfG bei einer Monatsarbeitszeit von 14 Stunden Der Rechtsstreit ging um die Wirksamkeit eines Teilzeitangebotes des klagenden Arbeitnehmers und einer damit verbundenen vorsorglichen ordentlichen Eigenkündigung. Entgegen der Ansicht des Klägers bestand hinsichtlich seines im Schreiben vom 28.06.2010 unterbreiteten Angebots zur Arbeitszeitveränderung keine Verhandlungspflicht nach § 8 Abs. 3 TzBfG. ... |
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Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95 Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen. Bei uns erhalten Sie einen ➠ Kündigungscheck zum günstigen Pauschalpreis von nur € 79,95 incl. MwSt. schriftlich per E-Mail oder in Form eines persönlichen Telefongesprächs. |
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Kündigungsfrist und Klagefrist Drei Wochen Klagefrist Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Hierzu muss eine über einen Rechtsanwalt eingereichte Klage fristwahrend per beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) eingereicht werden. Nur dann, wenn die Nutzung des beA wegen Störungen bei der Übermittlung nicht möglich ist, kann ausnahmsweise die Kündigungsschutzklage fristwahrend per Fax oder postalisch eingereicht werden. Die Störung der Übermittlung per beA ist vom Anwalt unverzüglich glaubhaft zu machen. Andernfalls gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG). Dies gilt für jede Kündigung, ganz gleich, ob es sich um eine außerordentliche oder eine ordentliche Kündigung gehandelt hat und auch in Kleinbetrieben sowie für den Fall, dass das (Probe-)Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate bestanden hat. Wie berechnet sich die Klagefrist? Die Frist beginnt mit dem folgenden Tag, nachdem der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat. Fristablauf ist drei Wochen später um 24 Uhr; wenn die die Kündigung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag gefallen ist, am darauf folgenden Werktag um 24 Uhr. Nur dann, wenn die Kündigung noch durch eine Behörde bestätigt werden muss, beginnt die Frist erst dann, wenn der entsprechenden Behörde die Kündigung zur Genehmigung vorliegt. Erfordert die Kündigung der Zustimmung einer Behörde, so läuft die Frist erst ab der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer. Mehrere Kündigungen erhalten? Hat ein Arbeitnehmer mehrere Kündigungen erhalten, so genügt es nicht ... |
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Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet. Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden. ➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen - nur € 59,95 incl. MwSt. |
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