Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht
 

AnwaltOnline - Arbeitsrecht November 2023

ISSN: 1619-7135

Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein.

Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium

 

Rechtsberatung von AnwaltOnline

Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per:

Email
- ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video

Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen?

 

Interessante Urteile

 

Vergütung eines Betriebsratsmitglieds

Nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darf das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. ...

Weiterlesen
 

Beginn der Stufenlaufzeit nach vergleichsweiser Höhergruppierung

Die Korrektur einer seit Beginn der Tätigkeit zu niedrigen Eingruppierung ist keine Höhergruppierung im Sinne von § 17 Abs. 4 TVöD-AT.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung. ...

Weiterlesen
 

Abberufung vom Amt des Betriebsbeauftragten für Abfall

Die Abberufung eines Mitarbeiters vom Amt des Betriebsbeauftragten für Abfall unterliegt nicht den Regeln für die Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers.

Hierzu führte das Gericht aus:

§ 60 Abs. 3 KrWG iVm. § 58 Abs. 2 Satz 2 BImSchG verknüpft den nachwirkenden ...

Weiterlesen
 

Sekundäre Darlegungslast des Arbeitnehmers bei der Geltendmachung von Annahmeverzugslohn

Macht der Arbeitnehmer Annahmeverzugslohn geltend, trifft ihn eine sekundäre Darlegungslast. Da der im Hinblick auf § 11 Nr. 1 und 2 KSchG primär darlegungsbelastete Arbeitgeber keine Kenntnis von anrechenbaren Einkünften oder böswillig unterlassenem Zwischenverdienst hat, trifft den Arbeitnehmer die prozessuale Pflicht, ...

Weiterlesen
 

Weitere Urteile zum Arbeitsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen.

Bei uns erhalten Sie einen ➠ Kündigungscheck zum günstigen Pauschalpreis von nur € 79,95 incl. MwSt. schriftlich per E-Mail oder in Form eines persönlichen Telefongesprächs.

 

Das Thema des Monats

 

Wenn der Arbeitgeber an der Arbeitsunfähigkeit zweifelt ...

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, so muss dies dem Arbeitgeber und der Krankenkasse mittels ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden. In diesem Fall können Ansprüche auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, Krankengeld aus der Krankenversicherung, Übergangsgeld, Verletztengeld oder Versorgungskrankengeld bestehen.

Manchmal zweifelt der Arbeitgeber jedoch an, dass der Betroffene tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist. Dies kann bei auffällig häufigen Kurzerkrankungen, bei Erkrankungen kurz vor oder nach dem Wochenende, Dauerbescheinigungen, rückwirkende Bescheinigungen aber auch dann der Fall sein, wenn der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellende Arzt durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen auffällig geworden ist.

Manchmal ist es sogar noch viel banaler, weil der Arbeitnehmer durch eigenes Verhalten Zweifel sät (z.B. durch Social-Media Postings bei der Freizeitbetätigung oder anderweitiger Arbeit).

Wie beweist der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit?

Grundsätzlich gilt bei einer Arbeitsunfähigkeit, dass der Arbeitnehmer hierfür darlegungs- und beweispflichtig ist.

Grundsätzlich kommt einer ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein hoher Beweiswert zu, sodass im Normalfall hierdurch der erforderliche Beweis erbracht ist (vgl. BAG, 08.09.2021 - Az: 5 AZR 149/21). Sofern eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausgestellt wurde, entfällt die Vorlagepflicht des Arbeitnehmers und er muss sich lediglich unter Bekanntgabe der voraussichtlichen Dauer unverzüglich beim Arbeitgeber arbeitsunfähig melden.

Wie kann der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entkräften?

Zur Entkräftung der mitgeteilten Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber nicht den Gegenbeweis führen. Es reicht, wenn er den Beweiswert erschüttert.

Der Arbeitgeber kann den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt und im Bestreitensfall beweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben ...

Weiterlesen
 

Arbeitszeugnis-Check

Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

Arbeitszeugnis prüfen lassen - nur € 64,95 incl. MwSt.

 

Immer aktuell

Abonnieren Sie unsere RSS-Feeds:

Alle Inhalte

Natürlich können Sie auch für jedes Rechtsgebiet bei uns einen individuellen Feed abonnieren - z.B:

Arbeitsrecht - Betreuungsrecht - Familienrecht - Mietrecht - Reiserecht - Verkehrsrecht

 

Haftungsausschluss

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers.

Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

AnwaltOnline GbR
Inh. Anja Theurer & Malte Winter
Postanschrift:
Fröaufstr. 3a
12161 Berlin

Fax: 030-13883533

USt.-Ident.-Nr.: DE222948494

E-Mail: newsletter@anwaltonline.com