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AnwaltOnline - Arbeitsrecht November 2024

ISSN: 1619-7135

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Interessante Urteile

 

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Darlegungs- und Beweislast

Ein Arbeitnehmer hat nach § 3 Abs. 1 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn er durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft. ...

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Abhängigkeit einer Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses

Nehmen die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag (nur) hinsichtlich einzelner Regelungen, u.a. des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Zahlung von Weihnachts-, Urlaubsgeld oder sonstigen Sonderzahlungen, die Regelungen eines Tarifvertrages (hier des Manteltarifvertrages für das ...

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Rückabwicklung eines (vermeintlich) freien Mitarbeiterverhältnisses

Durch die Vereinbarung und Behandlung eines Rechtsverhältnisses als freie Mitarbeit wird beim Mitarbeiter ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen. Erweist sich die Zusammenarbeit tatsächlich als Arbeitsverhältnis, ist dieses Vertrauen des Arbeitnehmers - und so auch hier - grundsätzlich schützenswert. Der ...

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Ablehnung eines Teilzeitwunsches während der Elternzeit

Der Wortlaut des § 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG aF, dem zufolge der Arbeitgeber die Ablehnung mit einer schriftlichen Begründung versehen „muss“, indiziert den Willen des Gesetzgebers, dass die Verletzung dieser Vorschrift in prozessualer Hinsicht nicht folgenlos bleiben soll.

Dieses Verständnis wird durch den Normzweck bestätigt. Das in ...

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Weitere Urteile zum Arbeitsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Kündigungscheck: So sorgen Sie für Klarheit!

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen.

➠ Kündigungscheck

 

Das Thema des Monats

 

Welche Grundsätze hat die Rechtsprechung zu Dienstreisen aufgestellt?

Wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb der Wohnung tätig geworden ist, so liegt eine Dienstreise vor.

Da Dienstreisen für die Privatwirtschaft nicht gesetzlich geregelt sind, kann sich im Streitfall nur an der bereits hierzu ergangenen Rechtsprechung orientiert werden.

Dienstreisezeiten als Arbeitszeit

Zunächst ist der Inhalt des jeweiligen Arbeitsvertrages maßgebend oder, falls die Vertragsparteien tariflich gebunden sind, etwaige Bestimmungen eines Tarifvertrags. Zu denken wäre auch an eine einschlägige Betriebsvereinbarung.

Das BAG hat entschieden, dass sämtliche Reisezeiten auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit regelmäßig vergütungspflichtige Arbeitszeit sind, wenn es keine anderslautende Vereinbarung gibt und diese erforderlich waren (BAG, 17.10.2018 - Az: 5 AZR 553/17). Im Streitfall muss der Arbeitnehmer die Erforderlichkeit der Reisezeit beweisen.

Damit hat das BAG seine bisherige Auffassung aufgegeben, dass die bei Dienstreisen anfallenden Fahrtzeiten auch nach dem geltenden Arbeitszeitschutzrecht jedenfalls dann keine Arbeitszeit sind, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Benutzung eines selbst zu lenkenden Fahrzeugs vorschreibt und dem Arbeitnehmer auch überlassen bleibt, wie er die Fahrtzeit gestaltet (BAG, 11.07.2006 - Az: 9 AZR 519/05).

Nach der Rechtsprechung gelten ansonsten folgende Grundsätze: Dienstreisezeiten sind als Arbeitszeit anzurechnen, wenn das Reisen einen wesentlichen Teil der arbeitsvertraglichen Leistung eines Arbeitnehmers ausmacht. Dies ist z. B. bei einem Berufskraftfahrer der Fall oder bei einem Außendienstmitarbeiter oder Kundendiensttechniker.

Auch soweit ein Arbeitnehmer als so genannter „Springer“ zwischen mehreren Einsatzorten tätig ist, lässt sich die Auffassung vertreten, dass das Reisen von Einsatzort zu Einsatzort einen wesentlichen Teil der Arbeitsleistung darstellt und somit als Arbeitszeit angerechnet werden muss.

Insgesamt ist die Rechtslage jedoch unübersichtlich und besonders in Grenzfällen ungeklärt. Explizite Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sind zur Vermeidung von Unklarheiten und Missverständnissen dringend anzuraten.

Welche Reisezeiten sind erforderlich und können als Arbeitszeit abgerechnet werden?

Wenn der Arbeitgeber das Reisemittel vorgibt, ist die gesamte Reisedauer erforderlich und damit auch vollständig ...

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Arbeitszeugnis-Check

Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

Arbeitszeugnis prüfen lassen

 

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