AnwaltOnline - Arbeitsrecht Oktober 2022 ISSN: 1619-7135 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
---|
|
---|
|
Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
---|
|
---|
|
Gerichtliche Überprüfung einer innerbetrieblichen Beurteilung? Für die Erteilung einer jährlichen „Performance Beurteilung“ gelten nicht die gleichen Grundsätze wie für die Erteilung eines Arbeitszeugnisses gemäß § 109 Abs. 1 GewO. Eine solche Beurteilung dient in der Regel einem innerbetrieblichen Zweck. Der gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist nur der Beurteilungsvorgang als ... |
---|
|
---|
|
Verhaltensbedingte Kündigung wegen bewusster und gewollter Ehrenkränkung Zwar sind grobe Beleidigungen grundsätzlich geeignet auch ohne vorherige Abmahnung einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG zu bilden, denn sie stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar. Hierzu führte das Gericht zum konkreten Fall aus: Derart schwerwiegende Ehrverletzungen lassen sich ... |
---|
|
---|
|
Vertrauensschutz bei der Rückzahlung von Honoraren Der Arbeitgeber kann grundsätzlich nicht die Rückzahlung der gezahlten Honorare für einen freien Mitarbeiter verlangen, wenn sich das Rechtsverhältnis im Nachhinein als Arbeitsverhältnis erweist. Gegenüber dem entsprechenden Begehren kann sich der Arbeitnehmer grundsätzlich auf Vertrauensschutz berufen. ... |
---|
|
---|
|
Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95 Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen. Bei uns erhalten Sie einen ➠ Kündigungscheck zum günstigen Pauschalpreis von nur € 79,95 incl. MwSt. schriftlich per E-Mail oder in Form eines persönlichen Telefongesprächs. |
---|
|
---|
|
Bewerbung: Besonderheiten bei jugendlichen Arbeitnehmern Jugendliche bewerben sich aus vielfältigen Gründen - sei es für ein Praktikum einen Neben- oder Ferienjob, eine Ausbildung oder eine „richtige“ Anstellung. Weil Jugendlichen oftmals die erforderliche Erfahrung fehlt und daher Gefahren nicht immer richtig eingeschätzt werden können und auch die Rechte und Pflichten nicht immer hinreichend bekannt sind, gehören Jugendliche zur Gruppe der geschützten Arbeitnehmer. Bewirbt sich ein Jugendlicher bei einem Arbeitgeber, so muss der Arbeitgeber neben den normalen Regelungen zusätzlich die besonderen Schutzvorschriften u.a. des Jugendarbeitsschutzes beachten. Da Jugendliche noch nicht voll geschäftsfähig sind, ist zudem i.d.R. eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Kinderarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Unter 13 Jahren dürfen Kinder überhaupt nicht (bezahlt) arbeiten. Aus diesem Grund sollten sich bereits vor der Bewerbung sowohl der Jugendliche als auch die gesetzlichen Vertreter und der potentielle Arbeitgeber mit den besonderen Anforderungen vertraut machen. Bewerbung nur mit Erlaubnis? Will sich ein jugendlicher bewerben oder einen Arbeitsvertrag abschließen, so ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (dies sind in der Regel die Eltern) erforderlich, es sei denn, es besteht eine allgemeine Ermächtigung nach § 113 BGB. Diese gilt aber nicht bei Ausbildungsverträgen. Jugendliche sind besonders geschützt! Jugendliche unterliegen ab 15 Jahren bis zur Volljährigkeit dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Dies bedeutet, dass die besonderen Regelungen u.a. hinsichtlich der Arbeitstage und der Arbeitszeit zu beachten sind. Das Jugendarbeitsschutzgesetz greift unabhängig davon, ob es sich um eine Ausbildung, einen Nebenjob, ein Praktikum oder eine Gelegenheitsarbeit handelt, wenn es sich um eine bezahlte Tätigkeit handelt. Die Arbeit muss für Kinder geeignet sein. So darf diese weder eine Unfallgefahr oder Gesundheitsgefahr noch schwere körperliche Arbeit beinhalten. Selbstverständlich müssen auch die üblichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz beachtet werden. Daher darf der Arbeitgeber ... |
---|
|
---|
|
Arbeitszeugnis-Check Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet. Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden. ➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen - nur € 59,95 incl. MwSt. |
---|
|
---|
|
Haftungsausschluss Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden. |
---|
|
---|
| |