AnwaltOnline - Arbeitsrecht September 2023

ISSN: 1619-7135

Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein.

Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium

 

Rechtsberatung von AnwaltOnline

Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per:

Email
- ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video

Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen?

 

Interessante Urteile

 

Unterlassen eines anderweitigen Verdienstes: Was ist böswillig und was nicht?

§ 11 Nr. 2 KSchG bestimmt, dass sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen muss, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen.

Ein Arbeitnehmer unterlässt böswillig iSd. § 11 Nr. 2 KSchG anderweitigen ...

Weiterlesen
 

Fristlose Kündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um eine fristgerechte Kündigung aus wichtigem Grund, weil der gekündigte Arbeitnehmer als Fahrer eines Müllfahrzeugs nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme mit diesem rückwärtsgefahren ist und dabei eine Verkehrsinsel „plattgemacht“ bzw. zerstört hat und sich dann vom Unfallort entfernt hat, wofür er zugleich ...

Weiterlesen
 

Kündigungsschutz von Schwerbehinderten und die Rolle des Integrationsamts

Nach § 168 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts.

Bei dieser Zustimmung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der das Interesse des Arbeitgebers am Erhalt seiner wirtschaftlichen ...

Weiterlesen
 

Schadensersatz wegen Mobbing

Der Schadenersatzanspruchs eines Arbeitnehmers auf Ersatz eines immateriellen Schadens in Form von Schmerzensgeld wegen Verletzung der Gesundheit gegen die Arbeitgeberin gemäß §§ 280 Abs 1 S 1, 241 Abs 2, 253 Abs 2 BGB lässt sich nicht mit der pauschalen Behauptung der Arbeitnehmerin, die von ihr vorgebrachten Mobbinghandlungen seien unmittelbar für ihre psychischen Erkrankungen verantwortlich, begründen. ...

Weiterlesen
 

Weitere Urteile zum Arbeitsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Kündigungscheck - Klarheit für € 79,95

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen.

Bei uns erhalten Sie einen ➠ Kündigungscheck zum günstigen Pauschalpreis von nur € 79,95 incl. MwSt. schriftlich per E-Mail oder in Form eines persönlichen Telefongesprächs.

 

Das Thema des Monats

 

Wann muss der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber erreichbar sein?

Die immer weiter zunehmende Erreichbarkeit führt dazu, dass auch das Arbeitsleben außerhalb der Arbeitszeit in den Alltag eingebunden wird. Sei es per E-Mail oder Kurznachricht oder einfach, weil man auf dem Firmenlaptop noch schnell etwas erledigt. Es ist fast selbstverständlich, dass man fast ständig und überall zu erreichen ist.

Wenn sich jedoch die Arbeit „meldet“, dann stellt sich die Frage, ob man als Arbeitnehmer darauf überhaupt reagieren muss.

Keine gesetzliche Grundlage für Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit!

Gesetzlich sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, außerhalb der Arbeitszeit überhaupt erreichbar zu sein oder gar noch schnell eine bestimmte Arbeit zu erledigen.

Gehört ein Feiertag nicht zur Arbeitszeit, so muss der Arbeitnehmer auch an solchen Tagen nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein.

Von diesem Grundsatz kann auch nicht arbeitsvertraglich abgewichen werden, entsprechende Klauseln sind unwirksam.

Nur dann, wenn Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft vereinbart wurde, gilt ein anderes.

Ein Arbeitnehmer ist nämlich ansonsten lediglich während der Arbeitszeit zur Erreichbarkeit verpflichtet. Die Arbeitszeit beträgt höchstens acht Stunden pro Tag. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer vor Ort oder im Homeoffice tätig ist.

Hat sich ein Arbeitnehmer vom Homeoffice abgemeldet (z.B. für eine Mittagspause), so muss der Arbeitnehmer nur dann erreichbar sein, wenn dies zwischen den Vertragsparteien auch so vereinbart wurde.

Befindet sich der Arbeitnehmer in der Rufbereitschaft, so geht damit die Verpflichtung des Arbeitnehmers einher, sich für den Arbeitseinsatz bereitzuhalten. Hierzu muss der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber erreichbar sein (i.d.R. über ein Diensthandy). Ein Bereitschaftsdienst gilt übrigens als Arbeitszeit und ist auch so zu vergüten.

Hierzu hat der EuGH entschieden, dass ...

Weiterlesen
 

Arbeitszeugnis-Check

Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.

Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.

Arbeitszeugnis prüfen lassen - nur € 64,95 incl. MwSt.

 

Immer aktuell

Abonnieren Sie unsere RSS-Feeds:

Alle Inhalte

Natürlich können Sie auch für jedes Rechtsgebiet bei uns einen individuellen Feed abonnieren - z.B:

Arbeitsrecht - Betreuungsrecht - Familienrecht - Mietrecht - Reiserecht - Verkehrsrecht

 

Haftungsausschluss

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers.

Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

AnwaltOnline GbR
Inh. Anja Theurer & Malte Winter
Postanschrift:
Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin

Fax: 030-13883533

USt.-Ident.-Nr.: DE222948494

E-Mail: newsletter@anwaltonline.com