AnwaltOnline - Betreuungsrecht August 2020 ISSN: 1511-8967
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Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung - Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit Sämtliche im Zusammenhang mit Zwangseinweisungssituationen stehende Sachverhalte einschließlich der Überprüfung von Einzelmaßnahmen sind der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen.
Hierzu führte das Gericht aus:
Das Beschwerdevorbringen überzeugt nicht. Die Prozessbevollmächtigte der ... |
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Begutachtung und die Unterrichtung des Betroffenen Zwar ist es richtig, dass § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG für das Betreuungsverfahren eine förmliche Beweisaufnahme vorsieht. Danach hat der Sachverständige den Betroffenen gemäß § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG vor Erstattung des Gutachtens persönlich zu untersuchen oder zu befragen, wobei er vor der Untersuchung des Betroffenen bereits zum Sachverständigen bestellt sein und ihm den Zweck ... |
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Bestellung einer Behördenbetreuung Die Bestellung einer Behördenbetreuung gemäß § 1900 Abs. 4 BGB war im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden.
Nach dieser Vorschrift kann das Betreuungsgericht die zuständige Behörde zum Betreuer bestellen, wenn der zu Betreuende durch eine oder mehrere natürliche Personen oder durch einen Verein nicht hinreichend betreut werden kann. ... |
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Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Beteiligten? Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache setzt gemäß § 37 Abs. 2 FamFG voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat. Insoweit ist das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut im Hinblick auf die Verfahrensfähigkeit des Betroffenen (§ 275 FamFG) grundsätzlich auch ihm persönlich zur Verfügung ... |
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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht ... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht. |
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Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen. |
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Ehrenamtlicher Betreuer Liegt kein Vorschlag des Betreuten vor, soll der Betreuer nach Möglichkeit aus seinem Verwandten- oder Bekanntenkreis ausgewählt werden. Dabei sollen Interessenkonflikte möglichst vermieden werden. Solche können sich beispielsweise ergeben, wenn der Betreute vermögend ist und die nächsten Verwandten, die als gesetzliche Erben in Betracht kommen, unter einander zerstritten sind.
In erster Linie soll ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt werden (§ 1897 BGB). Ehrenamtlicher Betreuer ist ein Betreuer, der eine rechtliche Betreuung (§ 1896 ff. BGB) außerhalb einer Berufstätigkeit übernommen hat.
Muss eine ehrenamtliche Betreuung übernommen werden?
Bei einer entsprechenden Eignung zur persönlichen Betreuung der betroffenen Person besteht eine Pflicht zur Übernahme der Betreuung, wenn diese zugemutet werden kann (§ 1898 BGB). Das Betreuungsgericht berücksichtigt hierbei auch familiäre und gesundheitliche Belastungen.
Der zu Bestellende muss eine Einverständniserklärung gegenüber ... |
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