AnwaltOnline - Betreuungsrecht Dezember 2020 ISSN: 1511-8967
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Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist. An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können (§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB). ... |
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Betreuungsverfahren: Überlassung des Sachverständigengutachtens erst in der Anhörung des Betroffenen als Gehörsverletzung Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage erfordert nach § 37 Abs. 2 FamFG, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat (vgl. BGH, 16.09.2015 - Az: XII ZB 250/15 und BGH, 06.07.2011 - Az: XII ZB 616/10). Das setzt voraus, dass der Betroffene vor der Entscheidung nicht nur im Besitz des ... |
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Betreuungseinrichtung bei Demenz um Girokontoauszahlungen zu ermöglichen? Im vorliegenden Fall wurde für die Betroffene eine Betreuung im Aufgabenkreis Vermögenssorge eingerichtet. Als Betreuer wurde der Sohn bestellt, für den auch eine umfassende notarielle Vorsorgevollmacht bestand. Mit der Einrichtung der Betreuung wollte der Sohn es ermöglichen, dass die Betroffene weiterhin bestimmte Geldbeträge ... |
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Kündigung eines Heimvertrages durch den Betreuer Die Kündigung eines Heimvertrages, mit welchem dem Betreuten ein Zimmer überlassen wird, bedarf nach § 1907 I 1 BGB zur Wirksamkeit grundsätzlich der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Dies gilt im Hinblick auf § 1 WBVG nur dann nicht, wenn zwischen den Parteien eine vertragliche Vereinbarung dahingehend besteht, dass sich das Heim zur Erbringung und der Bewohner ... |
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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht ... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht. |
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Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen. |
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Kirchenaustritt von Betreuten Die Möglichkeit des Kirchenaustritts ist Ländersache und daher unterschiedlich geregelt. Der Austritt entbindet den Betroffenen von der Pflicht, Kirchensteuer zu entrichten. Je nach Landesrecht ist das Standesamt oder das Amtsgericht für die Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung zuständig; in Bremen ist die der Austritt bei der Kirche zu erklären.
Kann der Betreute selber aus der Kirche austreten?
Grundsätzlich kann ein Betreuter, der seinen Kirchenaustritt erklären will, dies auch tun, da sein Wille Vorrang genießt. Eine Zustimmung des Betreuers dürfte nicht erforderlich sein.
Ein Problem entsteht erst dann, wenn der Betreute geschäftsunfähig ist. In diesem Fall kann er auch keinen Kirchenaustritt wirksam erklären.
Der Umstand, dass ein Betreuer bestellt ist, führt jedoch nicht automatisch zur Geschäftsunfähigkeit.
Wenn allerdings ein Einwilligungsvorbehalt nur für bestimmte Aufgabenkreise, kann der Betreute in diesen ohne Zustimmung des Betreuers nicht mehr agieren.
Für die konkrete Willenserklärung des Betreuten, aus der Kirche austreten zu wollen, ist immer zu prüfen, ob Geschäftsunfähigkeit vorliegt, ... |
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