Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Betreuungsrecht April 2024 ISSN: 1511-8967 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Betreuungsverfahren: Beteiligung eines Angehörigen am Rechtsbeschwerdeverfahren? Die erstmalige Beteiligung eines Angehörigen am Rechtsbeschwerdeverfahren liegt regelmäßig nicht im Interesse des Betroffenen und ist daher im Regelfall nicht veranlasst. Hierzu führte das Gericht aus: Für eine Beteiligung des Antragstellers an dem vom Betroffenen, dessen Vater, geführten Rechtsbeschwerdeverfahren besteht keine Veranlassung. ... |
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Betreuungseinrichtung und die persönliche Anhörung des Betroffenen Bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung darf das Betreuungsgericht grundsätzlich nur dann nach § 34 Abs. 3 FamFG verfahren, wenn alle zwanglosen Möglichkeiten, den Betroffenen anzuhören und sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, vergeblich ausgeschöpft sind und die ... |
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Betreuervergütung: Keine gesonderte Vergütungspauschale für die notwendige Tätigkeit bei Abwicklung und Auflösung von Wohnraum Wenn einem Betreuer der Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten zugewiesen ist, rechtfertigt die notwendige Tätigkeit bei Abwicklung und Auflösung des Wohnraums, den der Betroffenen zuletzt zur Miete bewohnt hat, grundsätzlich nicht die Festsetzung der gesonderten Vergütungspauschale nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VBVG. ... |
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Vorläufige Fixierung eines Betroffenen an fünf oder mehr Punkten Einstweilige Anordnungen über die vorläufige Fixierung eines Betroffenen an fünf oder mehr Punkten dürfen eine Gesamtdauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Insoweit ist die Regelung über die Gesamthöchstfrist aus § 333 Abs. 2 S. 2 FamFG entsprechend anwendbar. ... |
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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht ... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht. |
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Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen. |
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Aufgabenbereich Verwaltung von Haus- und Grundeigentum Teilweise erfolgt eine separate betreuungsgerichtliche Festlegung des Aufgabenbereichs Verwaltung von Haus- und Grundeigentum. Andernfalls ist dies vom Aufgabenbereich Vermögenssorge umfasst. Zu den Aufgaben des Betreuers zählen hierbei die Bezahlung öffentlicher Abgaben (Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Abwasserentgelte, Straßenreinigungsgebühren usw.), die Instandhaltung des Eigentums und die öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht. Der Betreuer kann mit diesem Aufgabenbereich das Grundeigentum veräußern, Grundeigentum erwerben oder beleihen. Regelmäßig erfordern solche Maßnahmen jedoch gemäß § 1850 BGB die Genehmigung des Betreuungsgerichtes. Betreuer erhält zusätzliche Pauschale Ist der Betreute nicht mittellos, wird der Betreuer mit einer zusätzlichen monatlichen Pauschale in Höhe von 30 Euro vergütet, soweit Wohnraum vorhanden ist, der nicht vom Betreuten oder seinem Ehegatten genutzt wird. Die Pauschale kann geltend gemacht werden, wenn einer der Fälle des Satzes 1 an mindestens einem Tag im Abrechnungsmonat vorliegt (§ 10 Abs. 1 Nr 2 VBVG). Selbstbewohnte Wohnung ist geschützt Gemäß den Bestimmungen des Sozialhilferechts sind selbstbewohnte Hausgrundstücke des Betreuten in bestimmtem Umfang geschützt. Dies bedeutet, dass solche Grundstücke unter bestimmten Bedingungen nicht verwertet werden ... |
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