AnwaltOnline - Betreuungsrecht Februar 2022

ISSN: 1511-8967

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Interessante Urteile

 

Ungeeigneter Betreuer ist zu entlassen!

Für die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908b Abs. 1 BGB genügt jeder Grund, der ihn ungeeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB macht. Eine konkrete Schädigung des Betroffenen oder seiner finanziellen Interessen braucht noch nicht eingetreten zu sein. In der Regel wird das Gericht vor der Entlassung aber die ...

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Ist Landespflegegeld für die Betreuervergütung einzusetzen oder Schonvermögen?

Der Einsatz eines aus bayerischem Landespflegegeld angesparten Vermögens für die Aufwandsentschädigung und Vergütung eines Betreuers stellt für den Betreuten eine Härte im Sinne von § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII dar (Abgrenzung zu BGH, 29.01.2020 - Az: XII ZB 500/19). ...

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Begründungsanforderungen bei einer Unterbringung von einem Jahr

Bei der Entscheidung über eine Unterbringung ist zu berücksichtigen, dass die Jahresfrist des § 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG eine Höchstgrenze darstellt, die nicht als Regelfrist verstanden werden darf.

Die Dauer der Unterbringungsmaßnahme ist daher stets für den ...

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Einrichtung einer Kontrollbetreuung mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge

Die Anhörung leidet an einem wesentlichen Verfahrensmangel, wenn dem Betroffenen vor dem Anhörungstermin lediglich das schriftliche Sachverständigengutachten übermittelt, er aber nicht über ergänzende telefonische Ausführungen des Sachverständigen unterrichtet wird ...

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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren

Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen.

 

Das Thema des Monats

 

Vermögensverzeichnis

Der Betreuer muss für das Betreuungsgericht ein Vermögensverzeichnis (Muster) bei Übernahme der Betreuung erstellen und beim zuständigen Gericht einreichen.

Zu erfassen ist nur der Teil des Vermögens, der auch zum Aufgabenkreis gehört, wobei auch ein Stichtag (Datum der Bestellung des Betreuers) anzugeben ist.

Der Betreuer muss die Richtigkeit und Vollständigkeit des Verzeichnisses versichern.

Wozu dient das Vermögensverzeichnis?

Der Betreuer ist mit der Übertragung des Aufgabenbereichs Vermögenssorge nicht nur zur ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung verpflichtet, er muss den dem zuständigen Gericht auch eine Kontrolltätigkeit ermöglichen. Dies wird hinsichtlich des Vermögens u.a. auch durch die Erstellung und Einreichung des Vermögensverzeichnisses sichergestellt und begründet sich rechtlich aus § 1908i i.V.m. § 1802 BGB.

Was gehört ins Vermögensverzeichnis?

Das Vermögen bzw. das Vermögensverzeichnis erstreckt sich auf alle geldwerten Sachen und Rechte.

Bei Grundstücken kann der Verkehrswert unter Angabe der Grundbuchbezeichnung vom Betreuer geschätzt werden. Für den Hausrat genügt eine Pauschalangabe; lediglich einzelne besonders wertvolle Gegenständen sollten individuell aufgeführt werden (genaue Bezeichnung, soweit möglich entspr. Dokumentation).

Da die Verhältnisse oftmals ungeordnet sind, wenn eine Betreuung erstmalig übernommen wird, sind Ermittlungen ...

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