Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Betreuungsrecht Januar 2025 ISSN: 1511-8967 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Wann ist eine ärztliche Zwangsmaßnahme zulässig? Eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist nur dann gemäß § 9 a Abs. 1 Nr. 7 MVollzG LSA zulässig, wenn der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung von Druck unternommene Versuch einer Ärztin oder eines Arztes, ein Einverständnis der untergebrachten Person zu der Maßnahme zu erreichen, erfolglos geblieben ist. ... |
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Betreuungsverfahren: Teilnahmerecht des nicht anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten an der persönlichen Anhörung des Betroffenen Einem nicht anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten, der nicht durch Beschluss nach § 10 Abs. 3 Satz 1 FamFG zurückgewiesen worden ist, ist Gelegenheit zu geben, an der Anhörung des Betroffenen teilzunehmen. ... |
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Kontrollbetreuung für einen von mehreren Vorsorgebevollmächtigten Sind in einer Vorsorgevollmacht mehrere einzelvertretungsberechtigte Bevollmächtigte bestellt und erweist sich (nur) einer von ihnen als ungeeignet, kommt die Einrichtung einer Vollbetreuung in den von der Vorsorgevollmacht umfassten Aufgabenbereichen regelmäßig nicht in Betracht, wenn und soweit für die Besorgung der ... |
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Kündigung eines Heimvertrags wegen Zahlungsrückstanden Das Kündigungsrecht aufgrund von Zahlungsverzuges ist gemäß § 12 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 WBVG vorgesehen. Die Kündigung kann in diesen Fällen gemäß § 12 Abs. 4 WBVG fristlos erfolgen. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin verlangt die Räumung und Herausgabe eines Zimmers in einem Pflegeheim. ... |
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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht ... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht. |
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Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen. |
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Empfängnisverhütung: Auch gegen den Willen des Betreuten möglich? Während zur Frage der Genehmigung einer Sterilisation bei Betreuten mit § 1830 BGB eine sehr restriktive gesetzliche Regelung besteht (vgl. Sterilisation) und auch Rechtsprechung dazu vorliegt, fehlt fehlt eine klare gesetzliche Regelung sowie umfangreiche Rechtsprechung bei der praktisch durchaus bedeutsamen Problematik der Anwendung empfängnisverhütender Mittel. Was ist bei Einverständnis des Betreuten zu beachten? Soweit solche Mittel mit Wissen und Willen einer (oder seltener: eines) einwilligungsfähigen Betreuten verabreicht bzw. angewandt werden, bestehen rechtlich keine Bedenken, da dann wie bei anderen ärztlichen Maßnahmen und sogar bei der Sterilisation ausschließlich der Wille des Betroffenen entscheidet. Die Entscheidung zwischen verschiedenen Verhütungsmethoden ist alleine am Wohl des Betreuten zu orientieren. Rechtslage bei fehlendem Einverständnis des Betreuten Eine Maßnahme zur Empfängnisverhütung kann gegen den Willen der Betroffenen nicht erzwungen werden (AG Böblingen, 16.07.2001 - Az: 22 XVII 95/01). Dabei kommt es nicht auf die etwaige Geschäftsfähigkeit der Betroffenen an, sondern ausschließlich auf deren Einwilligungsfähigkeit. Diese liegt vor, wenn die Betroffene nach entsprechender, auf ihren Gesundheitszustand abgestellter ärztlicher Aufklärung Art und Ausmaß, Chancen und Risiken des vorgesehenen Eingriffs und seiner Folgen abzuschätzen vermag. Dabei ist der sog. natürliche Wille nach der Rechtsprechung auch bei nicht vorhandener Einwilligungsfähigkeit maßgeblich. Für die entsprechende Anwendung der Bestimmung zur Sterilisation auf Fälle der vorliegenden Art spricht jedenfalls, dass auch eine ununterbrochene Folge empfängnisverhütender Mittel im Ergebnis zu dem mit einer Sterilisation erreichten Erfolg führt. Rechtslage bei fehlender Einwilligungsfähigkeit Dagegen ist die Situation bei fehlender Einwilligungsfähigkeit schwieriger. ... |
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