AnwaltOnline - Betreuungsrecht Juli 2022 ISSN: 1511-8967 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Antrag auf vorläufige Unterbringung bei fehlender Einreichung als elektronisches Dokument Seit dem 1. Januar 2022 muss die dem Unterbringungsantrag (gleichzeitig) beizufügende ärztliche Stellungnahme - wie der Unterbringungsantrag selbst - als elektronisches Dokument an das Gericht übermittelt werden (§ 8 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 PsychHG SH in Verbindung mit § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG). ... |
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Wechsel des Berufsbetreuers während eines Abrechnungsmonats Bei einem Wechsel des Berufsbetreuers während eines laufenden Abrechnungsmonats berechnet sich die Vergütung des ausscheidenden Betreuers zeitanteilig nach Tagen bis zur Beendigung der Betreuung. Maßgeblich für die Beendigung ist dabei nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft, ... |
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Faktische Bindung an Betreuungsangebot reicht nicht für eine einer stationären Einrichtung gleichgestellte ambulant betreute Wohnform Besteht für den Betroffenen aufgrund des mit dem Träger der Wohneinrichtung geschlossenen Vertrags rechtlich die Möglichkeit, einen anderen Anbieter pflegerischer Leistungen zu wählen, handelt es sich um keine einer stationären Einrichtung gleichgestellte ambulant betreute Wohnform. Es kommt nicht allein auf eine faktische Bindung an ... |
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Richtervorbehalt, wenn Kontrollbetreuer Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf erhalten soll Der Rechtspfleger ist nur dann funktionell für die Bestellung eines Kontrollbetreuers zuständig, wenn sie nicht zugleich eine Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf enthält. Wird dem Kontrollbetreuer diese Ermächtigung erteilt, ist das gesamte Geschäft dem Richter vorbehalten (im Anschluss an BGH, 11.01.2017 - Az: XII ZB 305/16). ... |
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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht ... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht. |
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Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen. |
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Wer kann einen Antrag auf Betreuung stellen? Hier ist zu unterscheiden zwischen einer Betreuung wegen einer körperlichen Behinderung oder wegen psychischen Defiziten. Im erstgenannten Fall kann nur der Betroffene selbst freiwillig einen Antrag stellen, es sei denn, er kann seinen Willen nicht, auch nicht etwa durch Zeichen, äußern. Dies kommt in der Praxis aber kaum vor. In allen anderen Fällen ist für die Bestellung eines Betreuers kein förmlicher Antrag erforderlich. Es genügt vielmehr eine Anregung aus dem Umfeld des Betroffenen (auch des Betroffenen selbst ohne Rücksicht auf Geschäftsfähigkeit) an die zuständigen Behörden. Diese müssen dann von Amts wegen prüfen, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist. Wer kann eine Betreuung anregen? Eine Betreuung kann vom Betroffenen für sich selbst beantragt oder von Amts wegen gestellt werden. Die Anregung zur Einrichtung einer Betreuung - nicht aber der Antrag - kann auch durch andere Personen wie Angehörige, Nachbarn, Freunde oder Behörden erfolgen. Inhalt einer Betreuungsanregung Die Anregung zur Einrichtung einer Betreuung sollte, damit das Verfahren sinnvoll betrieben werden kann, nach Möglichkeit folgende Angaben enthalten: Personalien des Betroffenen und dessen, von dem die Anregung kommt; eine Darstellung der gesundheitlichen Situation des Betroffenen und die Benennung weiterer Personen, etwa des behandelnden Arztes, die darüber noch Angaben machen können. Sofern ein ärztliches Attest oder Gutachten vorliegt, sollte dies mit eingereicht werden. Ferner kann es sich empfehlen, eine bestimmte Person als Betreuer vorzuschlagen, insbesondere dann, wenn der Betroffene selbst diesen Betreuer wünscht. Die Anregung kann schriftlich eingereicht werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sie von der Rechtsantragstelle des nächstgelegenen Amtsgerichts kostenfrei protokollieren zu lassen. Die Anregung dient dem Gericht dazu, dass ... |
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