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AnwaltOnline - Betreuungsrecht Juli 2024

ISSN: 1511-8967

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Interessante Urteile

 

Eingruppierung eines Berufsbetreuers bei „Fachprüfung II für Verwaltungsangestellte 1986“

Die Vergütung der berufsmäßig tätigen Betreuer erfolgt grundsätzlich nach monatlichen Fallpauschalen, die in den Vergütungstabellen A bis C der Anlage zu § 8 Abs. 1 VBVG festgelegt sind.

Die Festsetzung der Vergütung für die Betreuertätigkeit erfolgt durch das erstinstanzliche Gericht des jeweiligen Verfahrens und ist mit der befristeten ...

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Voraussetzungen und Begründungsanforderungen für eine Unterbringung für länger als ein Jahr

Gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG endet die Unterbringung spätestens mit Ablauf eines Jahres, bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit spätestens mit Ablauf von zwei Jahren, wenn sie nicht vorher verlängert wird. Die Befristung auf längstens ein Jahr stellt damit eine gesetzliche Höchstgrenze für die Dauer der Unterbringung dar, die nur unter besonderen ...

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Wann kann die Betreuungsbehörde zum Betreuer bestellt werden?

Zwar sollen gemäß § 1816 und § 1818 BGB zunächst natürliche Personen und Betreuungsvereine als Betreuer in Betracht kommen. Jedoch ist die zuständige Betreuungsbehörde dann zum Betreuer zu bestellen, wenn keine natürliche Person und auch kein Betreuungsverein gefunden werden kann (§ 1818 Abs. 4 Satz 1 BGB). Da es sich hierbei um eine Auffangvorschrift ...

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Zuständigkeit für die Entscheidung über den Wechsel eines Verhinderungsbetreuers

Für die Entscheidung über den Wechsel eines Verhinderungsbetreuers nach § 1817 Abs. 4 BGB und die damit einhergehende Entscheidung über die Entlassung des Verhinderungsbetreuers ist der Rechtspfleger kraft Sachzusammenhangs funktionell zuständig.

Im Zweifel spricht in allen Betreuungsangelegenheiten nach ...

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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

 

Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren

Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen.

 

Das Thema des Monats

 

Patientenverfügung: Diese Grundsätze sollte jeder kennen

Was ist eine Patientenverfügung?

Nach der Definition des Bundesgerichtshofes versteht man unter einer Patientenverfügung die individuelle Willensäußerung eines Menschen zu seiner künftigen medizinischen Behandlung im Falle seiner eigenen künftigen Äußerungsunfähigkeit.

Konkret handelt es sich nach § 1827 BGB um die schriftliche Festlegung einer volljährigen Person dahingehend, ob in bestimmte, zu diesem Zeitpunkt noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe eingewilligt wird oder ob diese untersagt werden sollen.

Die Patientenverfügung legt also im Voraus fest, ob und wie der Verfügende später ärztlich behandelt werden will, wenn er seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann.

Welche Regeln gelten für eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist gesetzlich in § 1827 BGB gesetzlich geregelt. Für die Patientenverfügung ist die Schriftform vorgeschrieben, sie muss also nicht handschriftlich verfasst werden. Die eigenhändige Unterschrift oder ein öffentlich beglaubigtes Handzeichen sind für die Wirksamkeit ausreichend.

Eine Beglaubigung oder Beurkundung ist für die Wirksamkeit nicht erforderlich.

Patientenverfügungen sind freiwillig. Niemand kann zur Errichtung verpflichtet werden. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Der Betreuer soll den Betreuten in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung hinweisen und ihn auf dessen Wunsch bei der Errichtung einer Patientenverfügung unterstützen.

Aufbewahrung und Registrierung

Damit die Patientenverfügung im Ernstfall schnell auffindbar ist und ihre Wirksamkeit entfalten kann, ist eine sichere und zugängliche Aufbewahrung entscheidend.

Die Original-Patientenverfügung sollte an einem gut zugänglichen und bekannten Ort aufbewahrt werden. Angehörige oder Vertrauenspersonen sollten über den Aufbewahrungsort informiert sein. Diesen kann auch eine Kopie der Patientenverfügung übergeben werden.

Eine Patientenverfügung kann zudem im Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) der Bundesnotarkammer registriert werden. Dies ermöglicht es Ärzten und Betreuern, im Bedarfsfall schnell darauf zuzugreifen. Seit dem 1. Januar 2023 kann eine Patientenverfügung auch unabhängig von einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

Es empfiehlt sich auch, eine Notfallkarte im Portemonnaie zu tragen, die auf die Existenz einer Patientenverfügung hinweist und den Aufbewahrungsort oder die Kontaktdaten einer Vertrauensperson enthält.

Umgang mit einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung entfaltet nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn ihr konkrete Entscheidungen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ...

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