Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Betreuungsrecht Juni 2024 ISSN: 1511-8967 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Unterbringung in einem Kriseninterventionsraum statt Fünf-Punkt-Fixierung Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 18.08.2022 in Gestalt des Antrags vom 08.09.2022 wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg in Holstein vom 09.08.2022 über die Anordnung der Fünf-Punkt-Fixierung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat. ... |
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Streit um die Festsetzung der Betreuervergütung Die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Anhörungsrüge eines Verfahrensbeteiligten gemäß § 44 FamFG kommt u.a. dann ausnahmsweise in Betracht, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auf die Zulassungsentscheidung bezogenen ... |
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Geschäftsunfähigkeit bei fortgeschrittener Demenz und die Verwertung eines im Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens Ein Ausschluss der freien Willensbestimmung gemäß § 104 Nr. 2 BGB ist gegeben, wenn jemand außerstande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung seiner Geistestätigkeit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln, wobei darauf abzustellen ist, ob eine freie Entscheidung bei ... |
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Batteriewechsel bei Herzschrittmacher: wenn der Betreuer nicht einwilligt ... Die Nicht-Einwilligung eines Bevollmächtigten/Betreuers hinsichtlich des ärztlichen Eingriffs bezüglich eines Batteriewechsel bei dem Herzschrittmacher des Betroffenen ist - von Ausnahmen abgesehen - in der Regel zu versagen und die fehlende Einwilligung des Bevollmächtigten/Betreuers zu dem Batteriewechsel ... |
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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht ... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht. |
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Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen. |
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Entmüllung der Wohnung eines Betreuten: Was ist zu beachten? In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass ein Betreuter unter einem Messie-Syndrom leidet und die Sammelleidenschaft des Betreuten ein Aktivwerden des Betreuers sinnvoll erscheinen lässt, es um eine Gefahr für den Betreuten abzuwenden (z.B. Gesundheitsgefahr, Gefahr des Wohnungsverlustes etc.). Darf der Betreuer die Wohnung des Betreuten überhaupt betreten? Das Betreuungsrecht bietet keine Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 GG). Gegen den Willen des Betreuten darf seine Wohnung daher vom Betreuer nicht betreten werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Betreuer die Aufgabenbereiche „Wohnungsangelegenheiten“, „Aufenthaltsbestimmung“ oder „alle Aufgabenkreise“ übertragen wurden. Ob das Betreuungsgericht eine solche Erlaubnis erteilen darf, ist streitig, wurde aber in der Vergangenheit von Gerichten zur Besichtigung und Kontrolle der Wohnung, durch die festgestellt werden soll, ob eine Vermüllung vorliegt, bejaht (vgl. LG Freiburg, 25.02.2000 - Az: 4 T 349/99, 4 T 350/99). Erforderlich für einen Zutritt ist auf jeden Fall der Aufgabenbereich „Wohnungsangelegenheiten“ und teilweise der Aufgabenbereich „Zutritt zur Wohnung“. Somit ist es bei entsprechender Erforderlichkeit - z.B. zur Entmüllung - möglich, den Betreuer zum zwangweisen Zutritt in einem gesonderten Verfahren zu ermöglichen. Das Betreuungsgericht muss jedoch die Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit dieser Maßnahme prüfen. Ohne entsprechende Genehmigung ist das gewaltsame Betreten der Wohnung nur dann zulässig, wenn ein Notstand vorliegt bzw. konkrete Anhaltspunkte für einen solchen vorliegen (z.B. Lebensgefahr, Brandgefahr etc.). Kann der Betreuer dagegen keinen wirksamen Willen bilden, so kann davon ausgegangen werden, dass das Betreten der Wohnung im mutmaßlichen Willen des Betreuten liegt. Darf der Betreuer Gegenstände des Betreuten gegen dessen Willen wegwerfen? Wenn der Betreuer die Wohnung des Betreuten - etwa zum Zwecke der Entmüllung - räumen lassen will, so sind vom Betreuer einige wichtige Punkte zu beachten: Dem Betreuer muss der Bereich der Vermögensangelegenheiten übertragen sein. Zwar mag bei der Entmüllung einer Wohnung der gesundheitliche Aspekt im Vordergrund stehen, da aber Gegenstände entsorgt werden sollen, die im Eigentum des Betreuten stehen, sind Betreuer auch Verfügungen über ... |
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