Probleme bei der Darstellung? Hier geht es zur Webseitenansicht AnwaltOnline - Betreuungsrecht November 2024 ISSN: 1511-8967 Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungsrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein. Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium |
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Rechtsberatung von AnwaltOnline Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per: ✉ Email - ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen? |
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Betreuervergütung bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung Für die Auslegung ob der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung oder einer vergütungsrechtlich gleichgestellten ambulant betreuten Wohnform hat oder ob er in einer anderen Wohnform lebt ist entscheidend, ob die von der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell ... |
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Verfahrenspfleger bei Betreuungsverlängerung oder Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den Willen des Betroffenen erforderlich! Im Verfahren über die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den erklärten Willen des Betroffenen ist gemäß § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG die Bestellung eines Verfahrenspflegers in der Regel erforderlich. Ist in erster Instanz die Bestellung eines Verfahrenspflegers ... |
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Bedarf für die Bestellung eines Betreuers ist tatrichterlich festzustellen! Nach § 1814 Abs. 3 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist. Dieser Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger ... |
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Verhältnis der Führungsaufsicht nach § 67 d Abs. 2 StGB zur rechtlichen Betreuung nach BGB Eine angeordnete rechtliche Betreuung stellt kein milderes Mittel dar, welches die Führungsaufsicht entbehrlich machen würde. Denn die Führungsaufsicht und die rechtliche Betreuung verfolgen unterschiedliche Zwecke. Die Führungsaufsicht bezweckt, gefährliche oder gefährdete Täter bei der ... |
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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht ... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht. |
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Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen. |
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Behördenbetreuer: Was verbirgt sich dahinter? Als weitere - nachrangige - Möglichkeit kann ein Mitarbeiter der zuständigen Betreuungsbehörde zum Betreuer bestellt werden. Dies kommt dann in Betracht, wenn die zu betreuende Person nicht hinreichend durch Personen aus dem Familienkreis, durch einen Vereins- oder Berufsbetreuer betreut werden kann. Die Betreuungsbehörde ist verpflichtet, die Betreuung zu übernehmen. Die Betreuungsbehörde muss dann die Betreuung einem bestimmten Mitarbeiter übergeben, der hierzu zum Behördenbetreuer bestellt werden muss (§ 1819 Abs. 3 BGB). Der Behördenbetreuer übernimmt dann die rechtliche Vertretung des Betreuten im Rahmen des vom Betreuungsgericht zugewiesenen Aufgabenkreises und den zugehörigen Aufgabenbereichen. Behördenbetreuer kann also nur sein, wer in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu einer Betreuungsbehörde bzw. deren Trägerkörperschaft steht. Rechtliche Unterschiede zu Berufsbetreuern Behördenbetreuer unterliegen im Grundsatz den gleichen rechtlichen Bestimmungen wie andere Betreuer, müssen sich jedoch nicht wie ein Berufsbetreuer registrieren lassen. Behördenbetreuer gehören zu den befreiten Betreuern, sodass zusätzlich auch viele Erfordernisse hinsichtlich der Genehmigungspflicht von Geldanlagen nicht gelten. Das Betreuungsgericht kann dem Behördenbetreuer den Status des befreiten Betreuers entziehen, wenn dies im Einzelfall geboten ist. In jedem Fall ist der Behördenbetreuer zur jährlichen Rechnungslegung verpflichtet. Zwangsgelder können nicht gegen einen Behördenbetreuer festgelegt werden (§ 1862 Abs. 3 BGB). Entlassung des Behördenbetreuers Die Leitung der Betreuungsbehörde kann die Entlassung des Behördenbetreuers beantragen, wobei die Betreuung dann ... |
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